Sonntag, 10. November 2024

Was fällt unter außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten der privaten Lebensführung eines jeden Steuerpflichtigen. Sie stehen nicht mit einer der sieben Einkunftsarten im Zusammenhang. Die steuerliche Berücksichtigung erlaubt der Gesetzgeber nur, wenn oder weil sie außerhalb des Üblichen der Kosten der mehrheitlichen Gesellschaft liegen. Es müssen zwangsläufige und größere Aufwendungen vorliegen und sie dürfen nicht von dritter Seite erstattet worden sein.

Die außergewöhnliche Belastung kann unter anderen in Aufwendungen für Krankheit, körperliche Behinderung, für Beerdigungen oder Ehescheidungen liegen. Bei Behinderten sieht das Gesetz entsprechend des Behinderungsgrades Freibeträge vor. Für Pflegebedürftige gibt es einen Pauschbetrag, während beim Unterhalt von Angehörigen der so genannte Höchstbetrag von 7680 Euro zur Anwendung kommt. Wird Hilfe im Haushalt benötigt, lassen sich die Aufwendungen für Angestellte oder gewerbliche Dienstleister beim Fiskus absetzen.

Bei den anderen außergewöhnlichen Belastungen verlangt das Gesetz, dass der Betroffene einen Eigenanteil tragen muss. Diese zumutbare prozentuale Eigenbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach der Steuerberechnung ist die Höhe der Einkünfte, der Familienstand und die Anzahl der Kinder entscheidend für die jeweilige zumutbare Belastung und kann bei guten Verdienern leicht über tausend Euro ausmachen. D.h. nur die darüber liegenden Beträge wirken sich Steuer mindernd aus. Hohe Aufwendungen gibt es meist beim Zahnarzt und Optiker.

Aber auch eine Augenlaseroperation in Höhe von mehreren tausend Euro, wirkt sich abzüglich der zumutbaren eigenen Belastung steuerlich aus. Bei Beerdigungskosten wird zum Eigenanteil auch das Erbe angerechnet. Die Fahrtkosten zum Arzt, zur Apotheke, Telefonkosten oder Besuchsfahrten ins Krankenhaus; sind mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen. Diese Angaben werden auf der vierten Seite des Mantelbogens eingetragen. Die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit der Heilkosten zu beweisen, ist mit unter aufwendig. Denn oftmals möchten die Finanzbehörden diesen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bei Arzneien, Heilbehandlungen und Kuren vorgelegt bekommen.

Erst seit kurzem wird nach vorangegangenem Streit und darauf folgender Rechtsentscheidung die Augenlaseroperation als Heilbehandlung anerkannt. Als Folge braucht der Steuerbürger keinen ärztlichen Nachweis zur Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit der Augenkorrektur erbringen. Somit ist die Fehlsichtigkeit von Amts wegen als Krankheit anerkannt.

Rechtsanwaltskosten bei Ehescheidungen oder Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, soweit Unterhaltszahlungen nicht schon als Sonderausgaben abgesetzt werden konnten. Nicht zu vergessen sind auch die Fahrtkosten zum Anwalt oder zum Gericht, ja sogar Detektivkosten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lässt sich der monatliche Nettolohn erhöhen. Dazu kann sich der Arbeitnehmer einen Freibetrag, zum Beispiel für zu erwartende außergewöhnliche Belastungen, vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
 
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