Sonntag, 10. November 2024
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Kosten für die Haftpflicht steuerlich absetzen
In Deutschland werden so viele Versicherungen abgeschlossen wie in kaum einem anderen Land auf der Welt. Sicher sind nicht alle diese Versicherungen sinnreich, es gibt aber einige, auf die man nicht verzichten sollte. Zu den wichtigsten Arten von Absicherung gehört auch die private Haftpflichtversicherung. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind nicht gerade unüberschaubar hoch. Man kann solche Versicherungen schon für unter hundert Euro pro Jahr abschließen. Dennoch erscheint es sehr reizvoll, dass es die Möglichkeit gibt, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Doch für wen gibt es diese Möglichkeit und wie stellt man das am besten an.Wenn man Ausgaben von der Steuer absetzen möchte, dann tut man dies, indem man die Ausgaben bei der jährlichen Steuererklärung angibt. Dafür muss man die Zahlungsbelege, welche die getätigten Aufwendungen bestätigen, der Steuererklärung beifügen. Man kann allerdings nur dann Aufwendungen von der Steuer absetzen, wenn man über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt. Das ist dann der Fall, wenn man Einkommenssteuer an den Staat abführen muss. Das gilt zum Beispiel für Angestellte in einem festen Arbeitsverhältnis. Diese müssen Lohnsteuer abführen. Bei Selbstständigen oder Gewerbetreibenden trifft es auch zu, da sie eine Einkommenssteuer bezahlen müssen. Studenten dagegen müssen in der Regel keine Lohnsteuer zahlen, wenn sie einer Tätigkeit neben dem Studium nachgehen. Zumindest gilt das dann, wenn sie einen gewissen Freibetrag nicht überschreiten.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie man getätigte Aufwendungen von der Einkommenssteuer zurückholen kann. Das kann zum einen als Werbungskosten geschehen. Im Fall der privaten Haftpflichtversicherung ist diese Variante allerdings nicht möglich. Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn die Versicherung direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängt oder mit der Einnahme von Geld. Das würde zum Beispiel auf die berufliche Haftpflichtversicherung zutreffen. Aber auch Hausbesitzer können ihre Haushaftpflicht als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil bei dieser Form der steuerlichen Geltendmachung ist, dass man einen relativ hohen Betrag pro Jahr absetzen kann.
Eine weitere Form, Kosten von der Steuer abzusetzen, ist die Deklarierung der Aufwendungen als Sonderausgaben. Diese Form der Geltendmachung ist für die private Haftpflichtversicherung möglich. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass ein viel geringerer Betrag für Sonderausgaben im Jahr geltend gemacht werden darf. In den meisten Fällen ist dieser Betrag schon dann erreicht, wenn man die gesetzliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen möchte. Es ist also möglich, die private Haftpflichtversicherung abzusetzen. In der Praxis mach dies aber meistens keinen Sinn.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie man getätigte Aufwendungen von der Einkommenssteuer zurückholen kann. Das kann zum einen als Werbungskosten geschehen. Im Fall der privaten Haftpflichtversicherung ist diese Variante allerdings nicht möglich. Werbungskosten liegen nur dann vor, wenn die Versicherung direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängt oder mit der Einnahme von Geld. Das würde zum Beispiel auf die berufliche Haftpflichtversicherung zutreffen. Aber auch Hausbesitzer können ihre Haushaftpflicht als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil bei dieser Form der steuerlichen Geltendmachung ist, dass man einen relativ hohen Betrag pro Jahr absetzen kann.
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