Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kann man die Miete absetzen?

Die Kosten für die eigene Wohnung gehört zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Das bedeutet die Mieter können die reine Miete nicht von der Steuer abziehen. Es ist ihnen nur möglich Mietnebenkosten und Aufwendungen für Arbeiten in Haus oder Wohnung, geltend zu machen. Begünstigend wirken sich Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, in der Steuererklärung aus.

Wer kann Miete absetzen?

Ein sehr bekanntes Steuersparmodell ist die doppelte Haushaltsführung. Auch aus privaten Gründen kann das steuerliche Vorteile bringen. Denn auch nicht eheliche Lebensgemeinschaften können von der doppelten Haushaltsführung profitieren. Unter Werbungskosten können die Miete für die Zweitwohnung und die Fahrtkosten eine große Steuerersparnis einbringen.

Wann erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an?

1. Wenn ein zweiter Wohnsitz aus rein beruflichen Gründen notwendig ist.
2. Wird außerdem anerkannt, bei 2 Personen, die an verschiedenen Orten leben und arbeiten. Wenn diese beiden dann heiraten und eine der Wohnung als Familienwohnung bestimmen. Ab dem Tag der Heirat kann dann eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. Vorraussetzung dafür aber ist, das beide berufstätig sind.
3. Auch bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ist eine doppelte Haushaltsführung möglich. Nämlich dann wenn beide Partner an verschiedenen Orten wohnen und arbeiten. Durch die Geburt eines Kindes, erklären sie eine Wohnung zur Familienwohnung, auch dann ist ab dem Tag der Geburt die doppelte Haushaltsführung zulässig. Aber dabei ist zu beachten, dass die Erklärung zur Familienwohnung und die Geburt des Kindes zeitnah erfolgen müssen.

Die Berufspendlerzahl steigt ständig an und Berufspendler werden ausreichend gefördert. Die Zweitwohnung ist von zwei Faktoren abhängig.

1.berufliche Gründe
2. Es muss eine Hauptwohnung am bisherigen Wohnort vorhanden sein. Dort muss ein eigener Haushalt geführt werden. Hauptwohnsitz bedeutet der Lebensmittelpunkt.
Die Entfernung vom Hauptwohnsitz zur Zweitwohnung darf nicht unter 40 Km betragen.
Die Wohnungsgröße der Zweitwohnung spielt ebenso eine entscheidende Rolle für das Finanzamt. Eine Person kann alle Kosten für eine Wohnung bis zu 60qm absetzen.

Welche Kosten sind abzugsfähig?

Für die Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung können folgende Kosten geltend gemacht und in die Steuererklärung eingebracht werden:

  • Umzugskosten
  • Miete
  • Mietnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Hausratversicherung etc)
  • auch Aufwendungen für die Einrichtung werden akzeptiert


Wer kann noch die Miete absetzen?

Arbeitszimmer in gemieteten Wohnungen, können anteilmäßig auch geltend gemacht werden.
Befindet sich das Arbeitszimmer innerhalb einer gemieteten Wohnung, ist die anteilige Miete auch abzugsfähig. Vorraussetzung dafür ist, das die betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der betrieblichen Tätigkeit betragen muss. Bei Selbständigen oder Freiberuflern, ist ein unbeschränkter Abzug möglich, da das Arbeitszimmer der einzige Arbeitsort ist. Auch in diesem Fall ist die Miete plus der Nebenkosten abzugsfähig.
 
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