Donnerstag, 8. Mai 2025
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Übersicht Gebühren Hessen
Die erfreuliche Nachricht ist, dass Hessen als erstes Bundesland mit Studiengebühren diese zum nächsten Wintersemester, 2008/09, abschafft. Hierzu kommt am 17. Juni 2008 der Landtag zusammen und wird höchstwahrscheinlich das neue Gesetz verabschieden. Derzeit werden in Hessen noch allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,00 € und zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 € pro Semester erhoben.Dies gilt auch für das Zweitstudium. Für Langzeitstudierende fällt sogar eine Gebühr bis zu 900,00 € pro Semester an. Keine Gebühren müssen von den Studenten im Urlaubssemester bezahlt werden. Auch Studierende mit minderjährigen Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren können auf Antrag von den Studiengebühren befreit werden, höchstens für die Dauer von sechs Semestern pro Kind. Generell können die Gebühren über Beitragsdarlehen finanziert werden. Dies gilt aber nicht für Langzeitstudierende.
Zu den Kommunen mit den höchsten Frischwasser- und Abwassergebühren in Hessen gehören neben der Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Betrag von 8,19 € pro Kubikmeter auch Frankfurt/Main mit einem Betrag in Höhe von 7,52 € pro Kubikmeter und Kassel in Höhe von 7,30 € pro Kubikmeter Frischwasser und Abwasser. Die Abwassergebühren liegen hier zwischen 4,04 € und 4,20 € pro Kubikmeter. Regional variieren die Preise aber auch in Hessen sehr stark. Es gibt auch günstige Kommunen. Zu den billigsten gehören die Städte Heuchelheim/Mittelhessen mit einer Gebühr in Höhe von 2,77 €, Rodgau in Höhe von 2,71 € und Darmstadt in Höhe von nur 2,65 € pro Kubikmeter Frisch- und Abwasser. Hier betragen die Gebühren für Abwasser, ohne Frischwasser, 1,02 € bis 1,80 € pro Kubikmeter.
Die GEZ-Gebühren betragen auch in Hessen 204,36 € für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.
Die Kita-Gebühren in Hessen sind als eher günstig einzustufen. Hier ist wieder das deutliche Gefälle zwischen dem Norden und dem Süden Deutschlands erkennbar. Im Norden sind die Beiträge als eher hoch zu bewerten. In Wiesbaden ist z. B. das letzte Kindergartenjahr vor Schulbeginn kostenfrei. Der Elternbeitrag im Jahr beläuft sich auf 330,00 € für ein Einzelkind und auf 144,00 € für zwei Kinder bei einem Bruttofamilieneinkommen in Höhe von 25.000 € pro Jahr. In den mittleren Einkommensstufen bis zu 45.000 € Brutto pro Jahr wird ein Beitrag für das Einzelkind in Höhe von 1.320 € pro Jahr, für zwei Kinder in Höhe von 396,00 € fällig. Ähnlich verhält es sich bei einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 80.000 €. Hier wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 1.320,00 € für das Einzelkind, allerdings in Höhe von 660,00 € für zwei Kinder pro Jahr erhoben.
Zu den Kommunen mit den höchsten Frischwasser- und Abwassergebühren in Hessen gehören neben der Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem Betrag von 8,19 € pro Kubikmeter auch Frankfurt/Main mit einem Betrag in Höhe von 7,52 € pro Kubikmeter und Kassel in Höhe von 7,30 € pro Kubikmeter Frischwasser und Abwasser. Die Abwassergebühren liegen hier zwischen 4,04 € und 4,20 € pro Kubikmeter. Regional variieren die Preise aber auch in Hessen sehr stark. Es gibt auch günstige Kommunen. Zu den billigsten gehören die Städte Heuchelheim/Mittelhessen mit einer Gebühr in Höhe von 2,77 €, Rodgau in Höhe von 2,71 € und Darmstadt in Höhe von nur 2,65 € pro Kubikmeter Frisch- und Abwasser. Hier betragen die Gebühren für Abwasser, ohne Frischwasser, 1,02 € bis 1,80 € pro Kubikmeter.
Die GEZ-Gebühren betragen auch in Hessen 204,36 € für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.
Die Kita-Gebühren in Hessen sind als eher günstig einzustufen. Hier ist wieder das deutliche Gefälle zwischen dem Norden und dem Süden Deutschlands erkennbar. Im Norden sind die Beiträge als eher hoch zu bewerten. In Wiesbaden ist z. B. das letzte Kindergartenjahr vor Schulbeginn kostenfrei. Der Elternbeitrag im Jahr beläuft sich auf 330,00 € für ein Einzelkind und auf 144,00 € für zwei Kinder bei einem Bruttofamilieneinkommen in Höhe von 25.000 € pro Jahr. In den mittleren Einkommensstufen bis zu 45.000 € Brutto pro Jahr wird ein Beitrag für das Einzelkind in Höhe von 1.320 € pro Jahr, für zwei Kinder in Höhe von 396,00 € fällig. Ähnlich verhält es sich bei einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 80.000 €. Hier wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 1.320,00 € für das Einzelkind, allerdings in Höhe von 660,00 € für zwei Kinder pro Jahr erhoben.
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