Freitag, 25. April 2025

Überblick - grundlegende Steuern in der Schweiz

Die Schweiz ist eines der teuersten Länder in Europa. Die Bruttolöhne liegen generell um ca. 25% höher als in Deutschland. Der Unterschied steigt bei den Nettolöhnen zudem beträchtlich an, die wegen geringerer Sozialabgaben und Steuerlasten um bis zu 65% höher liegen können. Auch die Lebenshaltungskosten sind höher als in Deutschland und die Löhne unterscheiden sich je nach Region und Branche.

In der Schweiz gibt es kein zentrales Steuersystem, da einige Steuern ausschließlich durch föderale Behörden, andere dagegen von den Kantonen, den Gemeinden und den Bundesbehörden gleichzeitig erhoben werden. Selbst unter den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede in der Erhebung von Abgaben. Neben den im Folgenden beschrieben Steuern, gibt es eine Kapitalertragsteuer auf Immobilien-Transaktionen von durchschnittlich 18 % und eine Gesellschaftsteuer auf Immobilien-Transaktionen von durchschnittlich 4 % - allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen.

Die Schweizer Banken-Industrie begrüßt die Ablehnung der Kapitalertragsteuer mit dem Argument, dass diese der Schweiz als wichtiger internationaler Finanzplatz schaden könnte. Wohlhabende Ausländer, die in der Schweiz wohnen, aber nicht arbeiten wollen, zahlen Einkommensteuer im Rahmen der "Pauschalbetrag Bewertung" - sie zu zahlen deutlich weniger Steuern als ein Schweizer mit einem gleichwertigen Einkommen. Im Kanton Schwyz, liegt der Spitzensteuersatz, inklusive der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern bei etwa 22 %.

Die kantonalen Steuersysteme wurden von der Europäischen Kommission bemängelt und es wurde versucht, dass die Schweiz die Aspekte ihrer Körperschaftsteuer-Regelungen ändert. Die Kommission argumentiert, dass das Schweizer Steuersystem es den kantonalen Regierungen ermöglicht, ihre eigenen Steuersätze anzupassen um die Ansiedlung von Unternehmen zu ermöglichen. Dies stellt nach Meinung der Kommission einen Verstoß gegen das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 1972 dar. Erbschaftssteuern werden auf kantonaler Ebene erhoben, von allen 25 Kantonen.

Der Kanton, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte, erhebt diese Steuer. Erbschaften mit einem Wohnsitz aus dem Ausland sind nicht steuerpflichtig. Ausländer im Ruhestand können wählen, ob sie einen Pauschalbetrag zahlen oder eine jährliche Steuer, die auf ihre Mietzahlungen (oder den Mietwert von ihrem Haus oder der Wohnung) erhoben wird. Die Einkommensteuer zahlt man in dem Kanton, in dem man lebt, und diese Steuer ist geteilt zwischen dem Bund, Kanton und der Stadt (etwa ein Drittel auf jeder Ebene).

Es gibt große Unterschiede in den Steuersätzen zwischen den Kantonen und Städten und die gesamte Steuerschuld wird sehr stark davon abhängen, wo man lebt, auch wenn es selten mehr als 30% sind. Schweizer Kantone erheben eine geringe Vermögenssteuer in Höhe von maximal 1% des Nettovermögens (es sei denn, man qualifiziert sich für die Pauschale Besteuerung).
 
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