Freitag, 25. April 2025

Einen Laptop von der Steuer absetzen

Viele Dinge kann man mittlerweile von der Steuer absetzen und so sein zu versteuerndes Einkommen deutlich absenken und damit auch die Steuerschuld. Dazu gehört natürlich auch der Kauf eines neuen Laptops. Allerdings kann man diesen steuerlich nur dann geltend machen, wenn man ihn auch beruflich nutzen muss oder kann. Dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich, dass der neue Laptop angeschafft wurde, weil damit auch von zu Hause aus gearbeitet werden kann.

Sollte man diese Bescheinigung vom Arbeitgeber nicht erhalten, so muss man selbst eine Aufstellung machen, aus der man ersehen kann, in welchem prozentualen Anteil man den Laptop beruflich bzw. privat nutzt. In dieser Aufstellung muss dann angegeben werden, welche Tätigkeit man wann am Laptop ausgeübt hat, wie lange diese gedauert hat und ob sie beruflich oder privat veranlasst war.

Die Aufstellung muss über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten geführt werden, um glaubhaft für den Fiskus zu sein. Die beruflichen und privaten Tätigkeiten bzw. deren Dauer werden dann zueinander ins Verhältnis gesetzt und können so prozentual ermittelt werden. Der hier entstehende prozentuale Wert kann dann für den gesamten Veranlagungszeitraum angesetzt werden. Kann die Aufstellung ebenfalls nicht erbracht werden, geht der Fiskus von einer Nutzung zu 50 Prozent privat und 50 Prozent beruflich aus.

Weiterhin ist es wichtig, zu wissen, dass man den Laptop nicht sofort in voller Höhe des Kaufpreises von der Steuer absetzen kann. Dies ist nur möglich, wenn der Kaufpreis unterhalb von 410 Euro lag, was auch bei sinkenden Preisen kaum der Fall sein wird. Teurere Geräte werden über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich berücksichtigt, wobei jährlich ein Drittel der Kosten abgesetzt werden kann. Kauft man sich zum Laptop noch einen Monitor, Drucker oder Tastatur hinzu, sind die Kosten als Ganzes zu sehen.

Sofort abgeschrieben werden können hingegen Verbrauchsmaterialien, sofern sie beruflich genutzt werden. Dazu gehören Patronen für den Drucker genauso wie das Druckerpapier. Auch kleinere Gegenstände, unterhalb 410 Euro Anschaffungskosten, die benötigt werden, können sofort von der Steuerschuld abgesetzt werden.

Dabei gelten die Regelungen für Privatpersonen genauso wie für Selbstständige. Denn auch diese müssen Anschaffungen wie Computer und Co. über drei Jahre hinweg abschreiben. Zusätzlich notwendige Software, die ebenfalls für den Beruf erforderlich ist, kann ebenfalls abgesetzt werden.

Trotzdem das Finanzamt in der Regel also auch die eigenen Aufzeichnungen über die berufliche und private Nutzung des Laptops anerkennt, sollte man in jedem Fall versuchen, sich eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber zu holen. Denn diese wiegt in den Augen der Finanzbeamten nach wie vor mehr, als eigene Aufzeichnungen.
 
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