Sonntag, 10. November 2024
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Steuern sparen - Spenden absetzen
Jeder hat schon einmal davon gehört, dass man Spenden von der Steuer absetzen kann. Kein Wunder also, dass die Spendenfreudigkeit in Deutschland steigt, kann man doch hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen hat man ein reines Gewissen, weil man etwas Gutes getan hat, zum anderen senkt man seine Steuerlast und zahlt nicht mehr als unbedingt nötig an Vater Staat. Allerdings sind auch beim Spenden einige Dinge zu beachten.An erster Stelle sollte man sich die Organisation, an die man spendet, einmal genauer anschauen. Denn oft genug gibt es leider auch in diesem Bereich schwarze Schafe, bei denen die gut gemeinten Spenden nie bei den Bedürftigen ankommen. Hat man dann eine Organisation gefunden, der man vertrauen kann, muss man noch weiteres beachten:
So unterscheidet das Finanzamt bei den Spenden zwischen Spenden an besonders förderungswürdige gemeinnützige sowie kirchliche und religiöse Zwecke und den Spenden für mildtätige, wissenschaftliche und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke. Bei ersteren Spenden sind bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar, bei letzteren sogar zehn Prozent. Die Einkünfte errechnen sich dabei aus den Einnahmen abzüglich der Entlastungsbeträge des Steuerzahlers. Besonders bei großen Spenden ist von daher eine Aufteilung auf die unterschiedlichen Organisationen wichtig.
Die Spenden sollten zudem vom Empfänger quittiert werden, was mittels der Zuwendungsbestätigung, auch bekannt als Spendenquittung erfolgt. Nur bei kleinen Spenden unter 100 Euro gilt der Kontoauszug, aus dem der Verwendungszweck ersichtlich wird, als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und wird anerkannt. Ferner sind Spenden natürlich in geldlicher Form, als auch als Sachspenden möglich. Auch die Sachspenden können dabei steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Spender meist keine Kaufbelege für die gespendeten Dinge mehr besitzen. In diesen Fällen wird von der Empfängerorganisation eine Spendenquittung über den geschätzten Wert der Spende ausgestellt, die dann zur Vorlage beim Finanzamt dient.
Wer sich auf eine Benefiz-Veranstaltung einlässt, wähnt sich ebenfalls oft im Recht, dies als Spende abzusetzen. Hierbei handelt es sich um Bälle, Konzerte oder andere Veranstaltungen, deren Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Spende erfolgt über den Kauf der Eintrittskarten, die dann durchaus schon einmal einige Hundert Euro teuer sein können. Doch Vorsicht, denn diese „Spenden“ sind steuerlich nicht zu berücksichtigen und werden dementsprechend vom Fiskus auch nicht anerkannt. Dies liegt wohl vor allem daran, dass man hier keine uneigennützige Spende im eigentlichen Sinne spendet, sondern einen Gegenwert, nämlich die Veranstaltung, für seine Spende erhält.
So unterscheidet das Finanzamt bei den Spenden zwischen Spenden an besonders förderungswürdige gemeinnützige sowie kirchliche und religiöse Zwecke und den Spenden für mildtätige, wissenschaftliche und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke. Bei ersteren Spenden sind bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar, bei letzteren sogar zehn Prozent. Die Einkünfte errechnen sich dabei aus den Einnahmen abzüglich der Entlastungsbeträge des Steuerzahlers. Besonders bei großen Spenden ist von daher eine Aufteilung auf die unterschiedlichen Organisationen wichtig.
Die Spenden sollten zudem vom Empfänger quittiert werden, was mittels der Zuwendungsbestätigung, auch bekannt als Spendenquittung erfolgt. Nur bei kleinen Spenden unter 100 Euro gilt der Kontoauszug, aus dem der Verwendungszweck ersichtlich wird, als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und wird anerkannt. Ferner sind Spenden natürlich in geldlicher Form, als auch als Sachspenden möglich. Auch die Sachspenden können dabei steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Spender meist keine Kaufbelege für die gespendeten Dinge mehr besitzen. In diesen Fällen wird von der Empfängerorganisation eine Spendenquittung über den geschätzten Wert der Spende ausgestellt, die dann zur Vorlage beim Finanzamt dient.
Wer sich auf eine Benefiz-Veranstaltung einlässt, wähnt sich ebenfalls oft im Recht, dies als Spende abzusetzen. Hierbei handelt es sich um Bälle, Konzerte oder andere Veranstaltungen, deren Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Spende erfolgt über den Kauf der Eintrittskarten, die dann durchaus schon einmal einige Hundert Euro teuer sein können. Doch Vorsicht, denn diese „Spenden“ sind steuerlich nicht zu berücksichtigen und werden dementsprechend vom Fiskus auch nicht anerkannt. Dies liegt wohl vor allem daran, dass man hier keine uneigennützige Spende im eigentlichen Sinne spendet, sondern einen Gegenwert, nämlich die Veranstaltung, für seine Spende erhält.
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