Sonntag, 10. November 2024

Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen

Immer wieder hört man davon, dass man die Kosten für einen Umzug auch steuerlich geltend machen kann. Doch was ist dran an dieser Aussage? Die Aussage an sich ist richtig und falsch zugleich. Die Kosten für einen Umzug können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Umzug beruflich bedingt ist. Ein Umzug aus rein privaten Gründen, etwa weil man eine günstigere Wohnung gefunden hat, ist hingegen steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.

Als beruflich bedingt gilt ein Umzug immer dann, wenn Berufseinsteiger die erste Arbeitsstelle antreten, wenn man an einem anderen Ort einen neuen Job antritt und die Fahrzeit vom alten Wohnort bis zur neuen Arbeitsstelle zu lang andauert, wenn der Weg zur Arbeit um eine Stunde verkürzt werden kann oder die Arbeitsstelle innerhalb von zehn Minuten zu Fuß zu erreichen ist, nach dem Umzug. Auch bei einer Versetzung innerhalb eines Unternehmens an einen anderen Standort gilt der Umzug als beruflich bedingt.

Viele Menschen denken nun auch, dass nur die reinen Transportkosten für den Umzug bzw. das Umzugsgut absetzbar sind. Doch dem ist nicht so. Richtig ist, dass man die tatsächlich angefallenen Kosten für den Transport der Möbel und Einrichtungsgegenstände absetzen kann, egal, ob es sich um einen Umzug in Eigenregie oder mit einer professionellen Firma handelt. Weiterhin können auch Fahrten mit dem PKW für kleinere Umzugsgüter oder besonders empfindliche Gegenstände abgesetzt werden, wobei die übliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro je Kilometer gilt.

Abgesetzt werden können auch bis zu zwei Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen zur gleichen Kilometerpauschale. Dazu zählen dann auch die Übernachtungskosten am neuen Wohnort, etwa in einem Hotel. Handelt es sich um ein Mietobjekt, so kann man auch die ortsübliche Maklercourtage von der Steuer absetzen.

Sollte man bisher mit Gas gekocht haben, muss sich aufgrund des fehlenden Gasanschlusses in der neuen Wohnung nun aber einen Elektroherd kaufen, so kann man diesen pauschal mit 230 Euro steuerlich geltend machen. Ferner können die Kosten für die Ummeldung des Kfz, die Gebühren für einen neuen Telefonanschluss, der Kauf von Gardinen usw. pauschal mit einem Betrag von 537 Euro für Ledige, bzw. 1.074 Euro für Paare angesetzt werden. Für jedes Kind ist nochmals eine Pauschale von 237 Euro absetzbar. Ist man innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren schon einmal beruflich bedingt umgezogen, so erhöht sich die Pauschale um weitere 50 Prozent.

Sollten die Kinder am neuen Wohnort in der Schule nicht so recht mitkommen, so können auch Kosten für die Nachhilfe steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber eine schriftliche Bescheinigung der Schule, dass der Nachhilfeunterricht auch tatsächlich nötig ist
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^