Montag, 24. März 2025
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Wie kann man Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich wird es heute immer schwieriger, einen neuen Job zu finden. Diejenigen, die noch in Lohn und Brot stehen, haben dabei häufig bessere Chancen, als solche, die bereits arbeitslos sind und damit oft auch schon einige Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.Egal, wer sich nun bewirbt - eines gilt für alle gleichermaßen. Sollte man die Bewerbungskosten nicht von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen, was bei arbeitslos gemeldeten Personen auf Antrag möglich ist, so kann man diese auch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Allerdings gibt es hier keine ganz einheitliche Regelung. Bei der Bundesagentur erhält man pro Bewerbung pauschal fünf Euro, allerdings für maximal 52 Bewerbungen pro Jahr. Bei der Steuererklärung hingegen gelten solche Pauschalen nicht einheitlich.
Man kann hier jedwede Belege sammeln, etwa für Porto, Druckerpapier, Druckerkosten allgemein, Passbilder, Briefumschläge und Bewerbungsmappen. Da dies ein enormer Aufwand ist, den nur die wenigsten auf sich nehmen wollen, kann man die Kosten auch pauschal ansetzen. Hier lohnt es sich, an einer Beispielbewerbung einmal durch zu rechnen, welche Kosten hier anfallen. Ob die Pauschale allerdings anerkannt wird, das liegt immer im jeweiligen Ermessen des Sachbearbeiters. Wichtig ist jedoch, die Pauschale pro Bewerbung nicht zu hoch anzusetzen. Mehr als 15 Euro sollten hier keinesfalls angegeben werden.
Ferner ist es wichtig, dass die Bewerbungen auch tatsächlich versandt wurden. Dies muss man glaubhaft nachweisen. Am einfachsten ist dies, indem man eine Aufstellung macht, aus der hervorgeht, wann man sich wo um welchen Job beworben hat, wann die Absage, die Einladung zum Vorstellungsgespräch usw. gekommen ist. Zusätzlich sollte man die Aufstellung noch mit dem Beilegen von Kopien der Anschreiben, der Absagen, der Einladungen zum Vorstellungsgespräch usw. stützen. So kann das Finanzamt kaum noch Einwände erheben. Auch wenn man kein Absageschreiben erhalten hat, wird das Finanzamt in der Regel die Kosten anerkennen, einfach aus dem Grunde, weil viele Unternehmen sich heute gar nicht mehr die Mühe machen, eine Absage zu schicken. Sie lassen die Bewerbungen vielmehr völlig unbeantwortet.
Neben diesen reinen Bewerbungskosten können aber auch die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch steuerlich geltend gemacht werden. Wie allgemein üblich gilt auch hier die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber zwar diese Kosten erstatten, doch wie jeder weiß, sieht die Praxis oft anders aus, als die Theorie.
Sollte es aufgrund der Bewerbungen auch zu einer Anstellung gekommen sein, für die es nötig wird, umzuziehen, so kann man auch die hierfür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Hier gelten Pauschalbeträge ebenso wie die tatsächlich nachgewiesenen Kosten.
Man kann hier jedwede Belege sammeln, etwa für Porto, Druckerpapier, Druckerkosten allgemein, Passbilder, Briefumschläge und Bewerbungsmappen. Da dies ein enormer Aufwand ist, den nur die wenigsten auf sich nehmen wollen, kann man die Kosten auch pauschal ansetzen. Hier lohnt es sich, an einer Beispielbewerbung einmal durch zu rechnen, welche Kosten hier anfallen. Ob die Pauschale allerdings anerkannt wird, das liegt immer im jeweiligen Ermessen des Sachbearbeiters. Wichtig ist jedoch, die Pauschale pro Bewerbung nicht zu hoch anzusetzen. Mehr als 15 Euro sollten hier keinesfalls angegeben werden.
Ferner ist es wichtig, dass die Bewerbungen auch tatsächlich versandt wurden. Dies muss man glaubhaft nachweisen. Am einfachsten ist dies, indem man eine Aufstellung macht, aus der hervorgeht, wann man sich wo um welchen Job beworben hat, wann die Absage, die Einladung zum Vorstellungsgespräch usw. gekommen ist. Zusätzlich sollte man die Aufstellung noch mit dem Beilegen von Kopien der Anschreiben, der Absagen, der Einladungen zum Vorstellungsgespräch usw. stützen. So kann das Finanzamt kaum noch Einwände erheben. Auch wenn man kein Absageschreiben erhalten hat, wird das Finanzamt in der Regel die Kosten anerkennen, einfach aus dem Grunde, weil viele Unternehmen sich heute gar nicht mehr die Mühe machen, eine Absage zu schicken. Sie lassen die Bewerbungen vielmehr völlig unbeantwortet.
Neben diesen reinen Bewerbungskosten können aber auch die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch steuerlich geltend gemacht werden. Wie allgemein üblich gilt auch hier die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber zwar diese Kosten erstatten, doch wie jeder weiß, sieht die Praxis oft anders aus, als die Theorie.
Sollte es aufgrund der Bewerbungen auch zu einer Anstellung gekommen sein, für die es nötig wird, umzuziehen, so kann man auch die hierfür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Hier gelten Pauschalbeträge ebenso wie die tatsächlich nachgewiesenen Kosten.
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