Freitag, 25. April 2025
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Die Einkommenssteuer mindern - Tipps zum Absetzen
Scheinbar wird die jährlich zu entrichtende Einkommenssteuer immer höher. Zumindest vertreten viele Bürger unseres Landes diese Meinung. Kein Wunder, Vater Staat greift zu, wo er nur kann und am Ende des Geldes bleibt noch besonders viel Monat übrig. Doch dass der Gesetzgeber auch sehr viele steuerliche Entlastungen eingeführt hat, sehen die wenigsten. Mittlerweile kann fast jede Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden, wodurch sich das erzielte Einkommen ebenso wie die darauf entfallende Steuer senkt.Doch welche Kosten kann man eigentlich absetzen? Die Vielfalt ist hier schier unendlich. So fallen unter den Begriff Werbungskosten besonders viele Kosten, die auch steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehört an erster Stelle der tägliche Weg zur Arbeit. Besser bekannt sind die Kosten unter dem Begriff der Pendlerpauschale. Das heißt, dass man eine Wegstrecke zur Arbeit absetzen kann, aktuell allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Pro Kilometer dürfen hier 0,30 Euro angesetzt werden. Es spielt steuerlich hier keine Rolle, ob man mit dem eigenen Auto, in einer Fahrgemeinschaft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist.
Sollte es auf einer solchen Fahrt zum Unfall mit dem eigenen Wagen kommen, so kann man die Reparatur Kosten, die sich daraus ergeben, ebenfalls steuerlich geltend machen. Ferner kommen auch die Kosten für Kfz-Versicherung auf jeden Eigentümer eines Wagens zu. Diese können jedoch ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Sollte man seinen Arbeitsweg verkürzen wollen, wobei eine Verkürzung von einer Stunde notwendig ist, kann dies auch durch einen Umzug geschehen. Auch bei einer Versetzung oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit muss man häufig umziehen. Auch hier beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Nicht nur die reinen Transportkosten sind hier anzuerkennen, nein auch die Kosten für die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung mit evtl. notwendiger Übernachtung vor Ort im Hotel. Ebenfalls können die Kosten abgesetzt werden, die für die Ummeldung des Autos anfallen oder auch die Kosten für den Nachhilfeunterricht der Kinder, sofern diese sich in der neuen Schule nicht recht eingewöhnen können. Wichtig ist hier ein Nachweis der Schule, dass die Nachhilfe notwendig ist.
Auch an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt sich der Staat. Voraussetzung: Die Kinder dürfen nicht von den eigenen Eltern betreut werden. Eine Unterbringung im Kindergarten, die Einstellung eines Au-Pair, die Kosten für die Tagesmutter - all dies ist möglich. Für berufstätige Eltern gilt, sie können die Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr absetzen. Wer dagegen keiner Arbeit nachgeht, kann die Kosten nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren absetzen. Generell sind dabei zwei Drittel der angefallenen Kosten abziehbar, wobei der Betrag pro Jahr und Kind auf maximal 4.000 Euro festgelegt wurde.
Sollte es auf einer solchen Fahrt zum Unfall mit dem eigenen Wagen kommen, so kann man die Reparatur Kosten, die sich daraus ergeben, ebenfalls steuerlich geltend machen. Ferner kommen auch die Kosten für Kfz-Versicherung auf jeden Eigentümer eines Wagens zu. Diese können jedoch ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Sollte man seinen Arbeitsweg verkürzen wollen, wobei eine Verkürzung von einer Stunde notwendig ist, kann dies auch durch einen Umzug geschehen. Auch bei einer Versetzung oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit muss man häufig umziehen. Auch hier beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Nicht nur die reinen Transportkosten sind hier anzuerkennen, nein auch die Kosten für die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung mit evtl. notwendiger Übernachtung vor Ort im Hotel. Ebenfalls können die Kosten abgesetzt werden, die für die Ummeldung des Autos anfallen oder auch die Kosten für den Nachhilfeunterricht der Kinder, sofern diese sich in der neuen Schule nicht recht eingewöhnen können. Wichtig ist hier ein Nachweis der Schule, dass die Nachhilfe notwendig ist.
Auch an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt sich der Staat. Voraussetzung: Die Kinder dürfen nicht von den eigenen Eltern betreut werden. Eine Unterbringung im Kindergarten, die Einstellung eines Au-Pair, die Kosten für die Tagesmutter - all dies ist möglich. Für berufstätige Eltern gilt, sie können die Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr absetzen. Wer dagegen keiner Arbeit nachgeht, kann die Kosten nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren absetzen. Generell sind dabei zwei Drittel der angefallenen Kosten abziehbar, wobei der Betrag pro Jahr und Kind auf maximal 4.000 Euro festgelegt wurde.
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