Samstag, 26. April 2025
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Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen
Immer mehr Menschen verfügen über eine immer geringer werdende handwerkliche Begabung. Viele von ihnen sind mit den berühmten zwei linken Händen ausgestattet, sodass man hier durchaus damit rechnen kann, dass sich solche Menschen für viele kleinere oder größere Projekte im eigenen Haushalt einen Handwerker zu Rate ziehen.Doch was die wenigsten wissen, die hier anfallenden Kosten können sogar von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerliche Anrechnung ist noch nicht einmal ausschließlich für Eigentümer, sondern auch für Mieter vorgesehen.
Zunächst einmal kann nicht jede Handwerker Rechnung steuerlich geltend gemacht werden. Nur Arbeiten im Bereich der Renovierung, Sanierung und Modernisierung können hier berücksichtigt werden. Weiterhin muss der Handwerker eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen können, es sei denn, er macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und muss daher keine Mehrwertsteuer berechnen. Dies muss dann aber eindeutig auf der Rechnung aufgeführt werden.
Weiterhin muss die Rechnung genau aufgeschlüsselt werden - und zwar nach Lohnkosten, Kosten für die Anfahrt und Kosten für das Material. Am besten ist es, wenn auch die Mehrwertsteuer so aufgeschlüsselt wird. Die ersten beiden Kostenarten können dann steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Lohnkosten und Anfahrtskosten sind abzugsfähig. Allerdings gilt dies nicht für den gesamten Betrag, sondern nur 20 Prozent können abgesetzt werden. Außerdem darf der jährlich abzusetzende Betrag für Handwerker Rechnungen 600 Euro nicht überschreiten. Dies entspricht einem gesamten Arbeitslohn in Höhe von 3.000 Euro jährlich. Dabei können Verbraucher aber den Bruttobetrag, also inklusive der Mehrwertsteuer, als Grundlage nehmen.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit von Handwerker Rechnungen ist die Zahlungsweise. War es früher noch so, dass eine einfache Quittung über die Barzahlung ausgereicht hat, erkennen die Finanzämter diese heute nur noch in den seltensten Fällen an. Grund dafür, die Schwarzarbeit soll eingedämmt werden. Deshalb erkennen die Finanzämter häufig nur einen Kontoauszug an, auf dem die Summe erscheint, die man überwiesen hat. Man sollte die Handwerker Rechnungen also immer überweisen oder aber mit Karte zahlen. So kann dem Finanzamt gegenüber die Zahlung der Rechnung eindeutig nachgewiesen werden und es kommt auch nicht zu Problemen bei der steuerlichen Anerkennung der Kosten.
Generell kann man aber auch die Handwerker fragen, wie man die Rechnungen denn nun absetzen kann. Denn seit der Einführung des neuen Gesetzes weisen sie alle die Rechnungen und die Anteile der Lohn- und Materialkosten gesondert aus. Dadurch ergibt sich schließlich auch für die Handwerker ein besonders großer Vorteil, da sie durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Kosten mehr Aufträge erhalten.
Zunächst einmal kann nicht jede Handwerker Rechnung steuerlich geltend gemacht werden. Nur Arbeiten im Bereich der Renovierung, Sanierung und Modernisierung können hier berücksichtigt werden. Weiterhin muss der Handwerker eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen können, es sei denn, er macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und muss daher keine Mehrwertsteuer berechnen. Dies muss dann aber eindeutig auf der Rechnung aufgeführt werden.
Weiterhin muss die Rechnung genau aufgeschlüsselt werden - und zwar nach Lohnkosten, Kosten für die Anfahrt und Kosten für das Material. Am besten ist es, wenn auch die Mehrwertsteuer so aufgeschlüsselt wird. Die ersten beiden Kostenarten können dann steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Lohnkosten und Anfahrtskosten sind abzugsfähig. Allerdings gilt dies nicht für den gesamten Betrag, sondern nur 20 Prozent können abgesetzt werden. Außerdem darf der jährlich abzusetzende Betrag für Handwerker Rechnungen 600 Euro nicht überschreiten. Dies entspricht einem gesamten Arbeitslohn in Höhe von 3.000 Euro jährlich. Dabei können Verbraucher aber den Bruttobetrag, also inklusive der Mehrwertsteuer, als Grundlage nehmen.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit von Handwerker Rechnungen ist die Zahlungsweise. War es früher noch so, dass eine einfache Quittung über die Barzahlung ausgereicht hat, erkennen die Finanzämter diese heute nur noch in den seltensten Fällen an. Grund dafür, die Schwarzarbeit soll eingedämmt werden. Deshalb erkennen die Finanzämter häufig nur einen Kontoauszug an, auf dem die Summe erscheint, die man überwiesen hat. Man sollte die Handwerker Rechnungen also immer überweisen oder aber mit Karte zahlen. So kann dem Finanzamt gegenüber die Zahlung der Rechnung eindeutig nachgewiesen werden und es kommt auch nicht zu Problemen bei der steuerlichen Anerkennung der Kosten.
Generell kann man aber auch die Handwerker fragen, wie man die Rechnungen denn nun absetzen kann. Denn seit der Einführung des neuen Gesetzes weisen sie alle die Rechnungen und die Anteile der Lohn- und Materialkosten gesondert aus. Dadurch ergibt sich schließlich auch für die Handwerker ein besonders großer Vorteil, da sie durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Kosten mehr Aufträge erhalten.
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