Freitag, 25. April 2025

Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Mittlerweile gibt es ja schier unendlich viele Möglichkeiten, Kosten von der Steuer abzusetzen. Das fängt bei den Kosten für Versicherungen und den Weg zur Arbeit an und hört auf mit den Kosten für die Arbeitskleidung. Doch gerade in diesem Bereich ist es alles andere als einfach, seine Kosten abzusetzen. Nicht nur das Finanzamt sieht unverständliche Regelungen vor, auch die Gerichte entscheiden zum Teil stark voneinander abweichend.

Grundsätzlich kann man Kleidung, die man auch privat tragen kann, wie Hemden oder Jeans nicht von der Steuer absetzen. Anders hingegen sieht es bei typischen Uniformen aus. Die Finanzämter erkennen folgende Arbeitskleidung problemlos an: Kittel für Ärzte und medizinisches Personal, Roben für Richter und Anwälte, den Blaumann für Handwerker, Sicherheitsschuhe (meist mit Stahlkappen ausgestattet), Talare und Uniformen. Zusätzlich gibt es eine Ausnahme, bei der auch der schwarze Anzug als Arbeitskleidung abgesetzt werden kann - diese stellt der Leichenbestatter dar.

Neben den reinen Kosten für die Anschaffung der Arbeitskleidung absetzen kann, diese werden im Übrigen als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben, sind auch noch weitere mit der Kleidung verbundene Kosten abzugsfähig. Dazu zählen die Kosten für die Reinigung der Kleidung. Diese können als anteilige Wasch- und Bügelkosten abgesetzt werden. Dabei muss man sich jedoch an Vorgaben der Verbraucherzentralen orientieren, die die durchschnittlichen Kosten pro Waschgang errechnen. Muss man die Arbeitskleidung in die Reinigung bringen, kann man es sich einfach machen. Auf Anfrage kann man sich hier eine Karteikarte ausstellen lassen, auf der die jeweiligen Beträge vermerkt werden. Diese muss der Arbeitnehmer noch gegenzeichnen und kann die Karteikarte der Steuererklärung beifügen, anstatt die einzelnen Quittungen zu sammeln.

Auch Selbstständige und Freiberufler können die Arbeitskleidung steuerlich absetzen. Hier zählt diese als Betriebsausgabe, wobei auch die Kosten für die Reinigung, anteilige Wasch-, Trockner- und Bügelkosten angesetzt werden können. Auch hier muss man sich dabei an die Vorgaben der Berufsverbände halten, um so nicht überhöhte Kosten anzusetzen, die das Finanzamt nicht akzeptieren würde.

Muss die Arbeitskleidung ersetzt werden, weil sie kaputt gegangen ist, etwa weil die Hose aufgerissen wurde, als man mit dem scharfen Werkzeug daran kam, dann sind auch diese Kosten steuerlich zu berücksichtigen. Allerdings muss man für den entstandenen Schaden auch Zeugen benennen können, damit dieser anerkannt wird.

Die gerichtlichen Urteile zur Arbeitskleidung sind hingegen sehr verwirrend. Hier hatte ein Gericht entschieden, dass der schwarze Rock für die Kellnerin als Arbeitskleidung abzugsfähig sei. Ein anderes Gericht hat jedoch entschieden, dass die weiße Bluse für die Kellnerin nicht abzugsfähig sei.
 
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