Sonntag, 10. November 2024
Kategorien
Werbung
Kosten für den Kindergarten absetzen
Deutschland braucht mehr Kinder. Das hat nun auch die Regierung eingesehen und stellt sich nicht mehr gegen Familien, sondern auf deren Seite. Deshalb sind mittlerweile auch die Kosten für die Kinderbetreuung, insbesondere den Kindergarten steuerlich zu berücksichtigen.Dabei unterscheidet der Staat zwischen berufstätigen Eltern und solchen, die zu Hause sind. Jedoch wird kein Unterschied zwischen Verheirateten und allein Erziehenden gemacht. Grundsätzlich können berufstätige Eltern, ob verheiratet oder nicht, zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen. Dabei wird ein Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind festgelegt. Es spielt hier ebenfalls keine Rolle, ob die Kinder im Kindergarten selbst untergebracht sind oder etwa durch eine Tagesmutter, ein Au Pair oder die eigene Großmutter betreut werden. Wichtig ist nur, dass kein steuerlicher Vorteil entsteht, wenn die Kinder von den eigenen Eltern betreut werden.
Außerdem muss man die tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen können. Da die eigene Oma wohl kaum Geld für die Kinderbetreuung verlangen wird, kann man hier nur Kosten für deren Anfahrt oder ähnliches ansetzen. Die nachgewiesenen Kosten sollten ebenfalls überwiesen werden, denn selbst quittierte Barzahlungen erkennt das Finanzamt häufig nicht an. Berufstätige Eltern können dabei die Kosten für die Kinderbetreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr geltend machen. Das heißt, dass hier auch die Kosten für eine Unterbringung im Hort oder für die Hausaufgabenbetreuung nach der Schule anerkannt werden.
Eltern, die nicht einem Job nachgehen, können ebenfalls Kosten für die Kinderbetreuung, insbesondere den Kindergarten geltend machen. Hier sind genauso zwei Drittel der angefallenen Kosten steuerlich abzugsfähig. Allerdings können die Kosten nur für Kinder zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr geltend gemacht werden. In dieser Zeit besteht aber ohnehin der Anspruch auf einen Kindergartenplatz, sodass die Kosten für diesen zu berücksichtigen sind. Wird das Kind hingegen von den Eltern zu Hause betreut, so können keinerlei Kosten steuerlich abgesetzt werden. Ferner können die Kosten für den Kindergartenplatz dann nicht abgesetzt werden, wenn das Kind älter als sechs Jahre ist und noch nicht zur Schule geht, etwa weil es zurück gestellt wurde.
Der Fiskus sieht neuerdings also viele Erleichterungen für Eltern vor, die es bis vor kurzem in dieser Form noch nicht gab. Deshalb sollte man in jedem Fall versuchen, diese Steuervorteile auch mitzunehmen. Man sollte sich dabei von Tagesmutter oder Kindergarten eine Rechnung stellen lassen. Auch die Kosten für das Au Pair sind absetzbar. Wird hier ein Arbeitsvertrag aufgesetzt und der Lohn regelmäßig überwiesen, sollten aber auch hier keine Probleme mit dem Finanzamt auftreten.
Außerdem muss man die tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen können. Da die eigene Oma wohl kaum Geld für die Kinderbetreuung verlangen wird, kann man hier nur Kosten für deren Anfahrt oder ähnliches ansetzen. Die nachgewiesenen Kosten sollten ebenfalls überwiesen werden, denn selbst quittierte Barzahlungen erkennt das Finanzamt häufig nicht an. Berufstätige Eltern können dabei die Kosten für die Kinderbetreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr geltend machen. Das heißt, dass hier auch die Kosten für eine Unterbringung im Hort oder für die Hausaufgabenbetreuung nach der Schule anerkannt werden.
Eltern, die nicht einem Job nachgehen, können ebenfalls Kosten für die Kinderbetreuung, insbesondere den Kindergarten geltend machen. Hier sind genauso zwei Drittel der angefallenen Kosten steuerlich abzugsfähig. Allerdings können die Kosten nur für Kinder zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr geltend gemacht werden. In dieser Zeit besteht aber ohnehin der Anspruch auf einen Kindergartenplatz, sodass die Kosten für diesen zu berücksichtigen sind. Wird das Kind hingegen von den Eltern zu Hause betreut, so können keinerlei Kosten steuerlich abgesetzt werden. Ferner können die Kosten für den Kindergartenplatz dann nicht abgesetzt werden, wenn das Kind älter als sechs Jahre ist und noch nicht zur Schule geht, etwa weil es zurück gestellt wurde.
Der Fiskus sieht neuerdings also viele Erleichterungen für Eltern vor, die es bis vor kurzem in dieser Form noch nicht gab. Deshalb sollte man in jedem Fall versuchen, diese Steuervorteile auch mitzunehmen. Man sollte sich dabei von Tagesmutter oder Kindergarten eine Rechnung stellen lassen. Auch die Kosten für das Au Pair sind absetzbar. Wird hier ein Arbeitsvertrag aufgesetzt und der Lohn regelmäßig überwiesen, sollten aber auch hier keine Probleme mit dem Finanzamt auftreten.
Gesamtnote 1.2 von insgesamt 5 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geld
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geld
- Was bei Investments in Ethereum beachten?
- Bitcoin kaufen: Tipps und Tricks
- Yahoo bringt eigene Kryptobörse an den Start
- Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenren
- Was ist ein Gefälligkeitsschaden in der Haftpflic
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geld
- Mit der EC Karte eine Zahlung leisten
- Telefonrechnung nicht bezahlt
- Zu Geld kommen - welche Möglichkeiten habe ich?
- Steuern im Ausland - so viel zahlt man außerhalb
- Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
- Mit dem PC Geld verdienen
- Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?
- Von der GEZ eine Mahnung erhalten
- Inkasso wurde ohne Mahnung eingeschaltet
- Inkasso Kosten und Gebühren
- Informationen über dynamische Rente
- Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschrei
- Bargeld in die Schweiz mitnehmen
- Als Student mehr Geld bekommen - Zuschüsse und Fö
- Steuern sparen als Angestellter
Werbung
^