Freitag, 25. April 2025

Die Kfz Versicherung absetzen

Eine der größten Ausgaben für das eigene Auto ist wohl die Kfz Versicherung. Man kann sie sowohl jährlich, als auch halbjährlich, vierteljährlich oder gar monatlich zahlen, wobei die Versicherungen in der Regel einen Aufschlag für die „Ratenzahlung“ verlangen. Jedes Jahr aufs Neue kommen hier, je nach Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse des Halters und diversen anderen Kriterien, Beträge von einigen Hundert Euro zusammen. Da ist es doch schon beruhigend, dass man die Kfz Versicherung auch steuerlich geltend machen kann.

Die Kfz Versicherung zählt dabei zu den Sonderausgaben, die in beschränkter Höhe abzugsfähig sind. Da aber hier auch die Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherungen mit einfließen, ist der jährliche Höchstbetrag von 5.069 Euro für Alleinstehende und 10.138 Euro für Ehepaare schnell überschritten, sodass sich weitere Versicherungsbeiträge steuerlich gesehen kaum noch bemerkbar machen.

Weiterhin darf nur die Haftpflichtversicherung für das Kfz steuerlich geltend gemacht werden. Die Anteile für Teil- oder Vollkaskoversicherungen wirken sich steuerlich gesehen hingegen nicht aus. Sie werden ausschließlich zum privaten Bereich des Steuerzahlers gezählt und können somit auch nicht zur Senkung der Steuerlast heran gezogen werden.

Ferner ist es häufig so, dass gerade bei jungen Menschen sowohl das Auto selbst als auch die Versicherung auf die Eltern laufen. In diesen Fällen sind die Versicherungsbeiträge grundsätzlich bei den Eltern steuerlich zu berücksichtigen. Zahlt das Kind die Beiträge selbst und will sie auch bei der eigenen Steuererklärung berücksichtigen lassen, so muss es einen eindeutigen Nachweis über den Geldfluss erbringen. In der Regel reicht hier die Beilage des Kontoauszugs zur Steuererklärung völlig aus.

Ist man hingegen selbstständig und wird das Auto als Firmenwagen genutzt, so kann man auch die gesamten Kosten für die Kfz Versicherung steuerlich geltend machen. Die Rechnung der Versicherung geht in diesen Fällen einfach in die laufende Buchhaltung mit ein und wird hierbei als Betriebsausgabe verbucht. Damit senken die Beiträge den Gewinn des Unternehmens und gleichzeitig auch die Steuerlast, die es zu tragen hat. Hierbei können dann auch die Beiträge für die Teil- oder Vollkaskoversicherung mit eingerechnet werden, sodass Unternehmen eine höhere Entlastung als Privatpersonen haben werden.

Genauere Angaben, bei wem die Kfz Versicherung evtl. auch vollständig abgesetzt werden kann, weil das Auto unabdinglich für die Ausübung des Berufs ist, erhält man dabei vom Steuerberater oder auch von einem Lohnsteuerhilfeverein. Dies dürfte in der Regel bei Außendienstmitarbeitern der Fall sein, die keinen Firmenwagen gestellt bekommen, sondern mit ihrem privaten Fahrzeug alle Fahrten ausführen.
 
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