Donnerstag, 18. April 2024

Thesaurierende Fonds und Ausschüttungs-Fonds

Investmentfonds lassen sich mittlerweile aufgrund der großen Anzahl von Angeboten und Produkten aus dieser Sparte nach unterschiedlichen Kriterien und Merkmalen unterscheiden. Für den Anleger ist diese Einteilung in verschiedene Gruppen auch deshalb wichtig, weil es ihm die Suche nach dem für ihn geeigneten Fonds deutlich erleichtert. Denn so muss man nicht sofort viele hundert Fonds miteinander vergleichen, sondern man kann zunächst anhand der Auswahl der in Frage kommenden Fondsgruppen eine Selektion vornehmen.

Mit den ersten zwei Selektionen kann man dabei oftmals schon rund 50 bis 75 Prozent aller überhaupt angebotenen Fonds ausschließen. Nachdem man sich nämlich zwischen den offenen und den geschlossenen Fonds als grundsätzlich unterschiedliche Anlagen im Fondsbereich entschieden hat, kann man sich für eine der vier Hauptfondsarten im Bereich offenen Fonds entscheiden, falls man sich zuvor für die offenen Fonds entschieden hat, was bei den meisten Anlegern so sein wird. Bei den offenen Fonds stehen dann in der Folge Aktienfonds und Rentenfonds, Geldmarktfonds oder offene Immobilienfonds zur Auswahl. Innerhalb der gewählten Fondsart kann man dann noch weitere Einteilungen vornehmen, wie zum Beispiel in thesaurierende und in Ausschüttungs-Fonds. Diese Unterscheidung richtet sich danach, ob die Erträge des Fonds an den Anleger ausgeschüttet werden oder nicht.

Beim thesaurierenden Fonds ist es nämlich so, dass keine Ertragsausschüttung an den Anleger vorgenommen wird. Allerdings muss der Anleger natürlich nicht komplett auf seinen Ertrag verzichten, sondern dieser wird von der Fondsgesellschaft direkt wieder angelegt und der Anteilsinhaber erhält neue Anteile statt dem Ertrag gutgeschrieben. Bei den Ausschüttungs-Fonds hingegen findet die Ausschüttung der Fondserträge statt, meistens einmal im Jahr. Heute hat dieser Unterschied zwischen Thesaurierung und den Ausschüttungs-Fonds kaum noch eine Bedeutung für den Anleger. Nur bei Anlegern, die aus der Fondsanlage unbedingt einmal im Jahr einen Ertrag als Gutschrift auf ihrem Girokonto haben möchten, muss die Entscheidung naturgemäß auf einen Ausschüttungs-Fonds fallen.

Bis vor einigen Jahren entschied sich übrigens kaum ein Anleger für solche Ausschüttungs-Fonds. Der Grund war, dass hier die Erträge auch im Zuge der Kapitalertragssteuer versteuert werden mussten. Bei den thesaurierten Erträgen war das hingegen nicht der Fall, da keine Ausschüttung an den Anleger stattgefunden hat. Heute gibt es diese Unterscheidung im Hinblick auf die Versteuerung allerdings nicht mehr, sodass sich Anleger „frei“ zwischen den thesaurierenden Fonds und den Ausschüttungs-Fonds entscheiden können.
 
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