Freitag, 13. Dezember 2024

Pensionsfonds als Altersvorsorgeprodukte im Renditevergleich

Bei Pensionsfonds handelt es sich um eine bestimmte Form der betrieblichen Altersvorsorge, die hierzulande erst seit wenigen Jahren genutzt wird. In den USA und einigen anderen Staaten werden die Pensionsfonds hingegen schon Jahrzehnte genutzt und sind bei vielen Arbeitnehmern aufgrund der guten Renditen sehr beliebt. In Deutschland wurden die Pensionsfonds im Zusammenhang mit dem Altersvermögensgesetz zu Beginn des Jahres 2002 zur betrieblichen Altersvorsorge zugelassen.

Gegründet werden die rechtlich eigenständigen Pensionsfonds in erster Linie von Banken, Versicherungsgesellschaften und auch von einigen großen Unternehmen, die dann teilweise auch mit Gewerkschaften und/oder Arbeitgeberverbänden zusammenarbeiten. Der wesentliche Unterschied zwischen den Pensionsfonds und den weiteren möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge zeigt sich bereits in der Anlagepolitik der Pensionsfonds. Damit ist vor allem die Verwendung der eingezahlten Beiträge gemeint, also in welche Finanzprodukte diese investiert werden. Grundsätzlich ist es den Pensionsfonds nämlich erlaubt, die erhaltenen Beiträge zu einhundert Prozent in Aktien zu investieren. Allerdings müssen in dem Zusammenhang zumindest die Vorgaben der BaFin beachtet werden, was die Sicherheit und die Streuung der gewählten Aktien angeht.

Auch auf eine ausreichende Liquidität muss geachtet werden. Ansonsten besitzen die Pensionsfonds jedoch eine recht große Entscheidungsfreiheit, was die Wahl der Kapitalanlage angeht. Daher gibt es durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Pensionsfonds, denn während dem einen Pensionsfonds zum Beispiel eine möglichst gute Rendite sehr wichtig ist, „setzt“ der andere Pensionsfonds eher auf hohe Sicherheit. Insofern sollte man sich auch als Arbeitnehmer erst einmal über den Pensionsfonds informieren, bevor man sich für diesen Weg der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet. Von der rechtlichen Struktur her sind die Pensionsfonds übrigens vollkommen unabhängig vom Arbeitgeber. Trotz dieser rechtlichen Unabhängigkeit ist es auch ein wichtiges Merkmal der Pensionsfonds, dass der Arbeitgeber eine sogenannte Einstandspflicht hat.

Man bezeichnet diese Einstandspflicht auch als subsidiäre Haftung und diese tritt immer dann in Kraft, wenn der Fonds die zugesagte Mindestleistung nicht erbringen kann. Andererseits muss der Pensionsfonds aber genauso Beiträge zu einem sogenannten Pensionssicherungsverein für den Fall zahlen, dass der Arbeitgeber insolvent werden könnte. Eine weitere Eigenschaft der Pensionsfonds besteht darin, dass nicht nur eine lebenslange Zahlung der Rente als Leistung vorhanden ist, sondern optional können beim Arbeitgeber auch die Risiken der Hinterbliebenen und der Invalidität abgesichert werden. Allerdings muss der Hauptteil der Leistung (mindestens 70 Prozent der Gesamtleistung) als lebenslange Rente erfolgen. Einen garantierten Ertrag gibt es bei den Pensionsfonds in aller Regel nicht, aber zumindest erhält man mindestens die eingezahlten Beiträge in Form der Rente wieder zurück.
 
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