Freitag, 25. April 2025
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Steuerliche Vorteile einer Treuhandanlage vergleichen
Für viele Anleger steht bei einer Geldanlage vor allen Dingen die Sicherheit im Vordergrund, anderen Anlegern ist hingegen ein möglichst hoher Ertrag wichtig. Weitere Ziele bei einer Geldanlage sind zum Beispiel Flexibilität, schnelle Verfügbarkeit oder auch der steuerliche Aspekt. Zwar steht jedem Bürger ein Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro zu, innerhalb dessen Zinsen und sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht versteuert werden müssen.Aber wenn man bedenkt, dass man für eine Anlagesumme von 20.000 Euro bei einem Zinssatz von etwas mehr als vier Prozent im Jahr diesen Pauschbetrag bereits überschreitet, sind diese 800 Euro „Freigrenze“ sehr schnell erreicht. Aus dem Grunde suchen nicht wenige Anleger mit etwas mehr Kapital auch nach steueroptimierten Geldanlagen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer findet man diese Anlagen hierzulande fast gar nicht mehr, denn auch Kursgewinne sind nun vollständig zu versteuern und man kann keine Freigrenze oder Spekulationsfrist wie vorher mehr nutzen. Insofern muss man sich oftmals ins Ausland begeben, um eine steueroptimierte Geldanlage zu finden. Eine Möglichkeit sind zum Beispiel die Treuhandanlagen, die vorrangig von Schweizer Banken angeboten werden.
Diese Anlagen sind deshalb steueroptimiert, weil keine ansonsten in der Schweiz übliche Verrechnungssteuer anfällt. Selbstverständlich ist diese verrechnungssteuerfreie Treuhandanlage eine legale Geldanlage, sodass auch der deutsche Anleger profitieren kann. Die nicht berechnete Verrechnungssteuer ist übrigens in der Schweiz etwas Ähnliches wie hierzulande die bekannte Abgeltungssteuer. Aber was genau nun beinhaltet eine Treuhandanlage? Wie der Name schon sagt, spielt bei dieser Anlageform ein Treuhänder eine Rolle. Der Treuhänder ist eine (Schweizer) Bank, die zunächst einmal ein „ganz normales“ Anlagekonto für den Kunden führt. Das Konto lautet jedoch nicht auf den Namen des Anlegers, wie es eigentlich üblich wäre, sondern auf den Namen der Bank.
Jedoch wird das Geld auf Rechnung des Kunden angelegt und auch nur der Kunde trägt die Anlagerisiken. Es besteht bei den Treuhandanlagen also ein Treuhandverhältnis zwischen der Bank als Treunehmer und dem Ableger als Treugeber. Damit eine solche Treuhandanlage genutzt werden kann, muss zuvor zwischen diesen zwei genannten Parteien ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag regelt die Rechten und Pflichten der jeweiligen Partei und dokumentiert natürlich zugleich, dass das angelegte Kapital rechtlich dem Anleger gehört. Dennoch muss man der Treuhandbank ein großes Vertrauen entgegen bringen, denn im sogenannten Außenverhältnis könnte die Bank ohne Weiteres über das Kapital verfügen, auch wenn das im Innenverhältnis gegenüber dem Kunden nicht rechtens wäre.
Diese Anlagen sind deshalb steueroptimiert, weil keine ansonsten in der Schweiz übliche Verrechnungssteuer anfällt. Selbstverständlich ist diese verrechnungssteuerfreie Treuhandanlage eine legale Geldanlage, sodass auch der deutsche Anleger profitieren kann. Die nicht berechnete Verrechnungssteuer ist übrigens in der Schweiz etwas Ähnliches wie hierzulande die bekannte Abgeltungssteuer. Aber was genau nun beinhaltet eine Treuhandanlage? Wie der Name schon sagt, spielt bei dieser Anlageform ein Treuhänder eine Rolle. Der Treuhänder ist eine (Schweizer) Bank, die zunächst einmal ein „ganz normales“ Anlagekonto für den Kunden führt. Das Konto lautet jedoch nicht auf den Namen des Anlegers, wie es eigentlich üblich wäre, sondern auf den Namen der Bank.
Jedoch wird das Geld auf Rechnung des Kunden angelegt und auch nur der Kunde trägt die Anlagerisiken. Es besteht bei den Treuhandanlagen also ein Treuhandverhältnis zwischen der Bank als Treunehmer und dem Ableger als Treugeber. Damit eine solche Treuhandanlage genutzt werden kann, muss zuvor zwischen diesen zwei genannten Parteien ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag regelt die Rechten und Pflichten der jeweiligen Partei und dokumentiert natürlich zugleich, dass das angelegte Kapital rechtlich dem Anleger gehört. Dennoch muss man der Treuhandbank ein großes Vertrauen entgegen bringen, denn im sogenannten Außenverhältnis könnte die Bank ohne Weiteres über das Kapital verfügen, auch wenn das im Innenverhältnis gegenüber dem Kunden nicht rechtens wäre.
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