Freitag, 25. April 2025
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Trotz Arbeitslosigkeit und Hartz-4 für das Alter vorsorgen
Die Riester-Rente lohnt sich auch für Bezieher kleiner Einkommen. Für lange Zeit Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte ist dieses Altersvorsorgeinstrument eine (und oft die einzige) Möglichkeit, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Ohne zusätzliche Absicherung sinken die zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Rente umso mehr, je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Viele auf dem Kapitalmarkt angebotene Vorsorge-Produkte (Fonds-Modelle etc.) sind aber für Arbeitslose unerschwinglich. Die notwendigen eigenen Mindest-Aufwendungen für eine Riester-Rente sind aber so niedrig, dass sie auch in den Haushaltsplan einer Hartz IV-Familie passen.Man ist schon mit einer Einlage von nur fünf Euro im Monat dabei. Ein solcher Vertrag reicht natürlich nicht aus, um im Alter allein davon zu leben, aber er kann schon eine ganz gute Summe bringen, wenn man lange genug in dieses Modell investiert. Zunächst hat jeder einen Anspruch auf die staatlich geförderte Riester-Rente, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind natürlich in erster Linie Arbeitnehmer, aber auch arbeitslose Leistungsbezieher fallen in diesen Personenkreis. Das Prinzip ist dabei, dass der Staat die Menschen belohnt, die für ihr Alter zusätzliche eigene Rücklagen bilden, und er fördert diese Verträge durch Zuschüsse und Zulagen. Besonders sinnvoll ist ein Riester-Vertrag, wenn der Bezieher von Arbeitslosengeld II Familie hat. Bei 60 Euro eigenen jährlichen Einlagen (5 Euro pro Monat) ist seit 2008 für den Empfänger von ALG II eine Fördersumme von jährlich 154 Euro möglich, bei Ehepaaren 228 Euro. (Zuletzt 2007 waren es nur 114 Euro pro Person). Für Kinder gibt es dazu noch einmal eigene Zuschläge, nämlich für ein ab dem Jahr 2008 geborenes Kind pro Jahr 300 Euro, ältere Kinder erhöhen den Anspruch auf staatliche Förderung um 185 Euro.
Damit wird klar: Bei keinem anderen Altersvorsorgeprodukt gibt es prozentual so große steuerfinanzierte staatliche Förderung wie bei der Riester-Rente, und dieser Vorteil gilt gerade für die Bezieher kleiner Einkommen. Ein weiterer wichtiger Vorteil der Riester Vorsorge fällt besonders ins Gewicht bei Arbeitnehmern, die noch nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind und fürchten müssen, im Falle von Arbeitslosigkeit erst ihre privaten Rücklagen fürs Alter aufzehren zu müssen, bevor sie einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben. Zwar gibt es für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, einen eigenen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, welcher nicht bei der Ermittlung der Hartz-IV-Bedürftigkeit angerechnet wird. Dieser Freibetrag wird aber nur gewährt, wenn der entsprechende Vertrag so gestaltet ist, dass eine Kapitalisierung der Einlage vor Eintritt des Rentenalters nicht möglich. Normale Lebensversicherungen sind allerdings meist so gestrickt, dass man - bei eigenen Verlusten - sehr wohl vorzeitig an sein Geld herankommen kann, das dann in die Vermögensanrechnung einbezogen wird. Riesterverträge sind dagegen „Hartz-IV-fest“ - solche Produkte sind vor einer Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch geschützt.
Damit wird klar: Bei keinem anderen Altersvorsorgeprodukt gibt es prozentual so große steuerfinanzierte staatliche Förderung wie bei der Riester-Rente, und dieser Vorteil gilt gerade für die Bezieher kleiner Einkommen. Ein weiterer wichtiger Vorteil der Riester Vorsorge fällt besonders ins Gewicht bei Arbeitnehmern, die noch nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind und fürchten müssen, im Falle von Arbeitslosigkeit erst ihre privaten Rücklagen fürs Alter aufzehren zu müssen, bevor sie einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben. Zwar gibt es für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, einen eigenen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, welcher nicht bei der Ermittlung der Hartz-IV-Bedürftigkeit angerechnet wird. Dieser Freibetrag wird aber nur gewährt, wenn der entsprechende Vertrag so gestaltet ist, dass eine Kapitalisierung der Einlage vor Eintritt des Rentenalters nicht möglich. Normale Lebensversicherungen sind allerdings meist so gestrickt, dass man - bei eigenen Verlusten - sehr wohl vorzeitig an sein Geld herankommen kann, das dann in die Vermögensanrechnung einbezogen wird. Riesterverträge sind dagegen „Hartz-IV-fest“ - solche Produkte sind vor einer Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch geschützt.
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