Freitag, 25. April 2025
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Termine und Fristen bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachten
In Deutschland gibt es zahlreiche Steuerarten, die vom Staat erhoben werden und in vielen Fällen vom Verbraucher zu zahlen sind. Zu den Steuern, die dem Staat die mit Abstand größten Einnahmen bringen, gehört vor allen Dingen auch die Mehrwertsteuer, die oftmals auch als Umsatzsteuer bezeichnet wird. Jeder Verbraucher hierzulande, der zum Beispiel im Supermarkt Lebensmittel einkauft, zahlt automatisch diese Mehrwertsteuer, da diese Steuer auf den Nettowarenpreis „aufgeschlagen“ wird. Beim normalen Verbraucher ist es so, dass er zwar stets automatisch Umsatzsteuer bezahlt, diese Steuer aber bei einer Leistung, die er selbst erbracht hat, nicht dem Leistungsempfänger in Rechnung stellen muss.Ganz anders sieht es hingegen bei vielen Unternehmen aus, da diese vom Grundsatz her zunächst einmal umsatzsteuerpflichtig sind. Umsatzsteuerpflichtig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das jeweilige Unternehmen dem Endkunden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss. Kauft der Kunde also beispielsweise Waren im Gegenwert von 100 Euro, so wird auf diesen Betrag noch eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen, sodass der Endpreis für den Kunden 119 Euro lautet. Für das Unternehmen stellen diese 19 Euro Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer eine Einnahme dar, die das Unternehmen jedoch nicht behalten darf, sondern an den Staat (Finanzamt) abführen muss. Zunächst einmal ist zwar jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, es gibt allerdings auch eine Ausnahme. Wer nämlich innerhalb eines Jahres nicht mehr als 17.500 Euro an Umsatz erzielt, der kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, indem er die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt.
Zwar muss auch in diesem Fall eine Rechnung ausgestellt werden, allerdings ist der Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet, vom Endkunden Mehrwertsteuer zu verlangen. Im Umkehrschluss heißt das, dass er auch keine Umsatzsteuermeldung durchführen muss. Anders sieht es bei Unternehmen aus, die einen höheren Umsatz pro Jahr erzielen. Diese Unternehmen müssen dem Kunden nicht nur Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, sondern sind auch dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dies geschieht vom Grundprinzip her einmal jährlich, allerdings gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten. Die Umsatzsteuervoranmeldung stellte quasi eine Meldung und gleichzeitig eine Vorauszahlung der Umsatzsteuer in bestimmten Abständen dar. Ob diese Meldung jährlich, quartalsweise oder monatlich erfolgen muss, hängt davon ab, wie hoch der Umsatz des Unternehmens in einem Jahr durchschnittlich ist. In welchen Abständen die Zahlung erfolgen muss, legt demzufolge das Finanzamt fest.
Zwar muss auch in diesem Fall eine Rechnung ausgestellt werden, allerdings ist der Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet, vom Endkunden Mehrwertsteuer zu verlangen. Im Umkehrschluss heißt das, dass er auch keine Umsatzsteuermeldung durchführen muss. Anders sieht es bei Unternehmen aus, die einen höheren Umsatz pro Jahr erzielen. Diese Unternehmen müssen dem Kunden nicht nur Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, sondern sind auch dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dies geschieht vom Grundprinzip her einmal jährlich, allerdings gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten. Die Umsatzsteuervoranmeldung stellte quasi eine Meldung und gleichzeitig eine Vorauszahlung der Umsatzsteuer in bestimmten Abständen dar. Ob diese Meldung jährlich, quartalsweise oder monatlich erfolgen muss, hängt davon ab, wie hoch der Umsatz des Unternehmens in einem Jahr durchschnittlich ist. In welchen Abständen die Zahlung erfolgen muss, legt demzufolge das Finanzamt fest.
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