Dienstag, 25. März 2025

Kreditwürdigkeitsprüfung als Voraussetzung für Darlehensvergabe

Wer als Verbraucher von einer in Deutschland ansässigen Bank ein Darlehen haben möchte, der muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen können. Aufgrund der geltenden Gesetze besteht eine Grundvoraussetzung darin, dass der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein muss, damit der einen Kredit erhalten kann. Es gibt zwar Ausnahmen, in denen auch Minderjährige einen Kredit erhalten können, jedoch ist dazu nicht nur die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, sondern auch die des Vormundschaftsgerichtes notwendig. Daher müssen die Banken zunächst die so genannte Kreditfähigkeit des Kunden prüfen, die unter der Voraussetzung gegeben ist, dass der Antragsteller voll geschäftsfähig ist.

Dies ist wiederum an die Voraussetzung gebunden, dass es sich um eine volljährige Person handelt. Neben der Kreditfähigkeit prüfen die Banken vor der Darlehensvergabe auch noch die Kreditwürdigkeit des Kunden. Dazu sind die Kreditinstitute zwar nicht vom Gesetz her verpflichtet, allerdings sind sie es natürlich ihren Kunden schuldig, dass vor dem Verleih des Kapitals genau geprüft wird, ob der Kreditsuchende voraussichtlich dazu in der Lage sein wird, das Darlehen auch ordnungsgemäß zurückzuzahlen. Das Ziel der Kreditwürdigkeitsprüfung besteht darin, die Bonität des Kunden einschätzen und somit eine Bewertung vornehmen zu können, wie wahrscheinlich es ist, dass es keine Probleme mit der Darlehenstilgung geben wird. Die Kreditwürdigkeitsprüfung basiert in aller Regel auf zwei Komponenten, nämlich zum einen auf der Prüfung des Einkommens und zum anderen auf dem Einholen einer SCHUFA-Auskunft. Zunächst lässt sich die Bank vor jeder Darlehensvergabe vom Kreditsuchenden nachweisen, über welches Einkommen er verfügt und ob es sich dabei um regelmäßige Einkünfte handelt. Wer einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, der wird im Regelfall keine Probleme haben, dieses Einkommen gegenüber der Bank nachweisen zu können.

Bei Selbstständigen kann sich die Prüfung durchaus etwas schwieriger gestalten, sodass Banken hier oftmals zusätzliche Unterlagen anfordern, wie zum Beispiel eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschussrechnung. Neben dem Einkommensnachweis besteht die Prüfung der Kreditwürdigkeit noch aus einer weiteren Komponente, nämlich aus dem Einholen einer SCHUFA-Auskunft. Die SCHUFA stellt für die Banken eine wichtige Institution dar, denn dort sind viele Daten über die nahezu jeden Kunden gespeichert, die ebenfalls Aufschluss darüber geben können, wie die Bonität des jeweiligen Antragstellers einzuschätzen ist. Tauchen in der SCHUFA-Auskunft negative Merkmale auf, wie zum Beispiel ein Mahnbescheid oder eine „Eidesstattliche Versicherung“, so führt dies in aller Regel dazu, dass die Bank den Kreditantrag ablehnen wird. Eine negative SCHUFA-Auskunft ist in den Augen der meisten Banken nämlich ein eindeutiges Merkmal dafür, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht ausreichend ist, um einen reibungslosen Darlehensablauf zu gewährleisten.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^