Mittwoch, 6. November 2024
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Berechnung von Krankentagegeld bei Selbstständigen
In Deutschland sind viele Risiken bereits über die Sozialversicherung abgesichert, die allerdings ausschließlich Arbeitnehmern, Beamten und sonstigen abhängig Beschäftigung Schutz bietet. Bei Freiberuflern und Selbständigen ist es hingegen so, dass diese sich mitunter zwar freiwillig versichern können, vom Grundsatz her aber nicht über die Sozialversicherung abgesichert werden. Ein wichtiger Punkt, von dem insbesondere abhängig Beschäftigte profitieren, ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über einen Zeitraum von sechs Wochen hinweg erhalten Arbeitnehmer auf diese Weise von ihrem jeweiligen Arbeitgeber den vollen Lohn, auch wenn sie während dieser gesamten Zeit arbeitsunfähig sind.Das Einkommen reduziert sich erst dann, wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen am Stück krank ist. Nach diesen sechs Wochen übernimmt dann die jeweilige Krankenkasse die Lohnfortzahlung, wobei jedoch Abschläge von etwa einem Drittel des Einkommens hingenommen werden müssen. Während Arbeitnehmer in diesem Fall immer noch eine gute Absicherung haben, ist es bei Selbständigen und Freiberuflern so, dass diese bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung Einkommensausfälle hinzunehmen haben. Allerdings gibt es auch für diese Personen die Möglichkeit, sich für derartige Fälle zu wappnen. So bieten diverse Versicherer eine sogenannte Krankentagegeldversicherung an, die insbesondere für Selbständige und freiberuflich tätige Personen eine sehr wichtige Absicherung ist. Die Krankentagegeldversicherung sorgt dafür, dass im Fall der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld ausgezahlt wird. Dieses ist in vielen Fällen für Selbstständige regelrecht lebensnotwendig, um die sonst entstehenden Einkommensverluste zu kompensieren.
Bei der Krankentagegeldversicherung vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft die Höhe des Krankentagegeldes, welches dann für jeden Tag gezahlt wird, an dem der Versicherte arbeitsunfähig ist. Es macht daher Sinn, sich bei der Höhe des Krankentagegeldes etwa an dem Lohn bzw. Einkommen zu orientieren, welches man normalerweise pro Tag etwa erzielen würde. Wer also beispielsweise bei seiner selbstständigen Tätigkeit etwa 3.000 Euro im Monat verdient, der sollte im Idealfall ein Krankentagegeld von 100 Euro am Tag erhalten. Aber nicht nur für Selbstständige, sondern durchaus auch für Arbeitnehmer kann das Krankentagegeld sinnvoll sein. Denn wie bereits erwähnt, findet die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers nur über einen Zeitraum von sechs Wochen statt, während danach Einkommenseinbußen auftreten. Diese Lücke zum normalen Nettolohn kann beispielsweise ebenfalls durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Bei der Krankentagegeldversicherung vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft die Höhe des Krankentagegeldes, welches dann für jeden Tag gezahlt wird, an dem der Versicherte arbeitsunfähig ist. Es macht daher Sinn, sich bei der Höhe des Krankentagegeldes etwa an dem Lohn bzw. Einkommen zu orientieren, welches man normalerweise pro Tag etwa erzielen würde. Wer also beispielsweise bei seiner selbstständigen Tätigkeit etwa 3.000 Euro im Monat verdient, der sollte im Idealfall ein Krankentagegeld von 100 Euro am Tag erhalten. Aber nicht nur für Selbstständige, sondern durchaus auch für Arbeitnehmer kann das Krankentagegeld sinnvoll sein. Denn wie bereits erwähnt, findet die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers nur über einen Zeitraum von sechs Wochen statt, während danach Einkommenseinbußen auftreten. Diese Lücke zum normalen Nettolohn kann beispielsweise ebenfalls durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
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