Dienstag, 25. März 2025

Schonvermögen verschont Geldanlagen bei Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit zählt sicherlich zu den größten finanziellen Risiken, die es während des Berufslebens gibt. Statistisch betrachtet ist mittlerweile mehr als jeder dritte Deutsche zumindest kurzfristig schon einmal arbeitslos gewesen. Wirklich kritisch wird es allerdings meistens nur dann, wenn sich die Zeit der Arbeitslosigkeit über viele Monate hinweg erstreckt. Eine Art magische Grenze stellen dabei sicherlich zwölf Monate dar, denn nach Ablauf dieses Zeitraumes gibt es den Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II, welches sicherlich besser unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt ist. Mit dem Arbeitslosengeld II erhält der Bezugsberechtigte dann nicht mehr rund 60 Prozent seines bisherigen Einkommens, sondern nur noch den Regelsatz, der bei Hartz IV vorgesehen ist.

Grundsätzlich gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen dem Arbeitslosengeld I und Hartz IV. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass es sich beim Arbeitslosengeld I um eine Versicherungsleistung handelt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Arbeitslose nicht angeben muss, über welches Vermögen er verfügen kann, denn eine Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld würde ohnehin nicht stattfinden. Ganz anders sieht es hingegen beim Bezug von Hartz IV aus. In diesem Fall werden nämlich sowohl etwaige Nebeneinkommen als auch vorhandene Vermögen in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen. Verfügt der Arbeitslose beispielsweise über ein Vermögen von 100.000 Euro, so muss er dieses zunächst fast vollständig aufbrauchen, bevor er überhaupt ein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.

Allerdings muss nicht jedes Vermögen eingerechnet werden, sondern schon seit vielen Jahren gibt es in Deutschland das sogenannte Schonvermögen, durch welches unter anderem auch bestimmte Geldanlagen in dem Sinne geschützt werden, als dass der Verbraucher diese nicht liquidieren muss. Wie hoch das Schonvermögen ist, richtet sich in erster Linie nach dem Alter des Arbeitslosen. Es gibt in dem Zusammenhang feste Sätze, die sich allerdings in Abständen ändern. Daher ist es wichtig, sich stets aktuell darüber zu informieren, welches Schonvermögen dem Arbeitslosen pro Lebensjahr zusteht. Grob geschätzt bewegt sich das Schonvermögen beispielsweise bei einer dreißigjährigen Person bei etwa 10.000 Euro.
 
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