Dienstag, 15. Oktober 2024
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Spekulationsverluste und Gewinne steuerlich verrechnen
Viele Kunden, die in Wertpapiere oder andere Finanzprodukte investieren, haben weniger ein langfristiges Investment im Kopf, sondern möchten kurzfristig Gewinne erzielen. Diese Gruppe von Anlegern wird häufig auch als Spekulanten bezeichnet, da die wesentliche Eigenschaft darin besteht, spekulative Investments zu tätigen. Bis vor einigen Jahren war es in Deutschland noch so, dass Kursgewinne oder sonstige Gewinne, die aus Spekulationsgeschäften resultierten, bis zu einem gewissen Grad und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei waren. Im Zuge der Spekulationssteuer war es nämlich so, dass es eine Freigrenze gab, bis zu deren Höhe keine Steuer bezahlt werden musste.Darüber hinaus waren Spekulationsgewinne unter der Voraussetzung steuerfrei, dass zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr lag. Mittlerweile ist die Spekulationssteuer allerdings abgeschafft und in gewisser Weise durch die allgemein in diesem Bereich gültige Abgeltungssteuer ersetzt worden. Mit Einführung der Abgeltungssteuer gab es einige Änderungen, die sich auch auf Spekulationsgewinne ausgewirkt haben. Es gibt nämlich heutzutage keine Möglichkeit mehr, dass Spekulationsgewinne steuerfrei bleiben. Sowohl die Freigrenze als auch die zeitliche Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von einem Jahr wurden mit der Abgeltungssteuer abgeschafft. Dennoch kommt es in der Praxis häufig vor, dass nicht sämtliche Spekulationsgewinne versteuert werden müssen. Es handelt sich dabei selbstverständlich um ein legales Verfahren, das vor allen Dingen darauf basiert, dass Verluste mit Gewinnen verrechnet werden können. Dies ist übrigens nicht nur bei der Abgeltungssteuer bzw. bei Spekulationsgewinnen der Fall, sondern in nahezu jedem Einkommensteuerbereich lassen sich erlittene Verluste mit erzielten Gewinnen verrechnen.
Dies ist aber auch bei Spekulationsgewinnen möglich, die der jeweilige Anleger problemlos mit erlittenen Spekulationsverlusten verrechnen kann. Zu beachten ist allerdings, dass die Angaben selbstverständlich korrekt sein müssen. Dies kann sich unter Umständen als relativ zeitaufwändig herausstellen, denn wer beispielsweise zehn oder 20 Trades im Monat durchführt, der muss eine sorgfältige Buchführung haben, um die jeweils entstandenen Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste auf den Cent genau angeben zu können. Letztendlich hat der Steuerpflichtige die Aufgabe, die erzielten Spekulationsgewinne mit den erlittenen Verlusten zu verrechnen. In diesem Fall muss lediglich der sich ergebende Saldo versteuert werden. Sollten im Saldo sogar Verluste entstanden sein, ist es unter Umständen möglich, diese im Zuge eines Verlustvortrages auf das nächste Jahr zu „verschieben“. Würden dann im kommenden Jahr Gewinne erzielt werden, könnten diese mit den Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Dies ist aber auch bei Spekulationsgewinnen möglich, die der jeweilige Anleger problemlos mit erlittenen Spekulationsverlusten verrechnen kann. Zu beachten ist allerdings, dass die Angaben selbstverständlich korrekt sein müssen. Dies kann sich unter Umständen als relativ zeitaufwändig herausstellen, denn wer beispielsweise zehn oder 20 Trades im Monat durchführt, der muss eine sorgfältige Buchführung haben, um die jeweils entstandenen Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste auf den Cent genau angeben zu können. Letztendlich hat der Steuerpflichtige die Aufgabe, die erzielten Spekulationsgewinne mit den erlittenen Verlusten zu verrechnen. In diesem Fall muss lediglich der sich ergebende Saldo versteuert werden. Sollten im Saldo sogar Verluste entstanden sein, ist es unter Umständen möglich, diese im Zuge eines Verlustvortrages auf das nächste Jahr zu „verschieben“. Würden dann im kommenden Jahr Gewinne erzielt werden, könnten diese mit den Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet werden.
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