Samstag, 26. April 2025
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Exmann zahlt keinen Unterhalt
Wenn eine Ehe scheitert und die Trennung herbeigeführt ist, muss dann sehr schnell über den Unterhalt während der Trennungsphase entschieden werden. Denn die wenigsten Paare haben in glücklichen Zeiten eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen. Und da in den meisten Fällen die Ehefrau den Anspruch hat - meist auch, weil Kinder zu betreuen sind - ist der Streit in vielen Fällen vorprogrammiert.Es ist somit u. U. wichtig, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragt, der den unterhaltspflichtigen Ehegatten an seine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts erinnert und ihn zur Offenlegung seiner Einkünfte auffordert. Geht hier alles gut, werden sich die Parteien außergerichtlich einigen können. Meist wird jedoch das zuständige Familiengericht eingeschaltet, das dann nach Anhörung der Parteien und dem Zusammentragen der Einkünfte beider Ehegatten entweder einen Vergleich herbeiführt oder ein Urteil fällt.
Mit diesem Titel kann in der Folge der unterhaltsberechtigte Ehegatte dann das Geld gegen den anderen Teil vollstrecken. Nur ist die Zeit bis zur Erlangung des Titels lang. Und wenn die Ehefrau keine eigenen Einkünfte hat, der Ehemann aber nicht zahlt, muss sie, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind, zum Sozialamt gehen und um einen Unterhaltsvorschuss bitten. Das ist umso bitterer, wenn aus der Ehe noch gemeinsame Kinder zu versorgen sind, für die ebenfalls Unterhalt gezahlt werden muss.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Ehemann dem ehemaligen Partner keinen Unterhalt zahlen muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Frau ein eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen sollte und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Auch wird ein Unterhaltsanspruch versagt, wenn trotz Erwerbstätigkeit dem Mann nicht genug Geld zur Verfügung steht, mit dem er seinen eigenen Lebensunterhalt ausreichend bestreiten kann. Dieser so genannte Mindestbehalt beträgt 890 Euro bei Erwerbstätigkeit. Sollte der Mann arbeitslos sein, so müssen ihm mindestens 770 Euro zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Sollten die Kinder aus der gemeinsamen Ehe keiner Betreuung mehr bedürfen, ist die Ehefrau dazu angehalten, sich nach einer Erwerbstätigkeit umzusehen, mit der sie ihr eigenes Auskommen selbst bestreiten kann. Ein Unterhaltsanspruch seitens des Mannes besteht dann nicht mehr.
Natürlich muss der Ex-Mann auch keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn die Ex-Frau erneut heiratet oder mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt, dem sie den Haushalt führt. In letzterem Fall minimiert sich der Anspruch auf Unterhalt jedoch nur, er entfällt nicht gänzlich. Ist dann die Scheidung ausgesprochen, müssen sich die Parteien über den nachehelichen Unterhalt einigen, so dieser besteht.
Mit diesem Titel kann in der Folge der unterhaltsberechtigte Ehegatte dann das Geld gegen den anderen Teil vollstrecken. Nur ist die Zeit bis zur Erlangung des Titels lang. Und wenn die Ehefrau keine eigenen Einkünfte hat, der Ehemann aber nicht zahlt, muss sie, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind, zum Sozialamt gehen und um einen Unterhaltsvorschuss bitten. Das ist umso bitterer, wenn aus der Ehe noch gemeinsame Kinder zu versorgen sind, für die ebenfalls Unterhalt gezahlt werden muss.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Ehemann dem ehemaligen Partner keinen Unterhalt zahlen muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Frau ein eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen sollte und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Auch wird ein Unterhaltsanspruch versagt, wenn trotz Erwerbstätigkeit dem Mann nicht genug Geld zur Verfügung steht, mit dem er seinen eigenen Lebensunterhalt ausreichend bestreiten kann. Dieser so genannte Mindestbehalt beträgt 890 Euro bei Erwerbstätigkeit. Sollte der Mann arbeitslos sein, so müssen ihm mindestens 770 Euro zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Sollten die Kinder aus der gemeinsamen Ehe keiner Betreuung mehr bedürfen, ist die Ehefrau dazu angehalten, sich nach einer Erwerbstätigkeit umzusehen, mit der sie ihr eigenes Auskommen selbst bestreiten kann. Ein Unterhaltsanspruch seitens des Mannes besteht dann nicht mehr.
Natürlich muss der Ex-Mann auch keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn die Ex-Frau erneut heiratet oder mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt, dem sie den Haushalt führt. In letzterem Fall minimiert sich der Anspruch auf Unterhalt jedoch nur, er entfällt nicht gänzlich. Ist dann die Scheidung ausgesprochen, müssen sich die Parteien über den nachehelichen Unterhalt einigen, so dieser besteht.
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