Freitag, 25. April 2025

Private Schulden haben

Fast jeder vierte Haushalt in Deutschland ist verschuldet und es kommen Tag für Tag neue Überschuldungen hinzu. Zunächst bekommen die Schuldner noch Mahnungen, anschließend Vollstreckungsbescheide und wenn sie dann immer noch nicht zahlen folgt der Besuch des Gerichtsvollziehers. Dieser versucht dann etwas Pfändbares zu finden. Findet er nichts, hat der Schuldner immer noch die Möglichkeit dem Gerichtsvollzieher den offenen Betrag in sechs Raten zu zahlen.

Kann der Schuldner die ausstehenden Schulden auch in diesen sechs Raten nicht zahlen, kann der zuständige Gerichtsvollzieher vom Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Diese Abgabe ist sogleich das Aus für den Schuldner, da durch den Offenbarungseid sofort die Hausbank und auch umgehend die Schufa in Kenntnis gesetzt wird und er somit fast nirgendwo mehr etwas bekommt, sei es ein Handyvertrag, ein Konto oder eine Versicherung.

Diese Abgabe beziehungsweise der Eintrag in das Schuldenregister ist für drei Jahre gültig und kann nur durch den Nachweis der Zahlung vorzeitig gelöscht werden. Zahlt der Schuldner innerhalb dieser drei Jahre seine Schulden trotzdem nicht, können die Gläubiger die erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Aus diesem Grund sollte der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf alle Fälle umgehen und sich nach Möglichkeit schon vorher mit seinen Gläubigern einigen.

Viele Gläubiger sind froh, wenn sich ein Schuldner bei Ihnen meldet um eine Einigung zu erzielen, da auch sie dadurch Kosten sparen. Der Schuldner kann mit einem Ratenangebot versuchen sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Es gibt sogar einige Gläubiger, die selbst mit einem Betrag von 10 oder 20 € zufrieden sind und dafür auf weitere Maßnahmen verzichten, was wiederum dem Schuldner zugute kommt.

Möchte ein Schuldner lieber persönlich in Kontakt mit seinem Gläubiger treten, kann er das Ratengesuch auch per Telefon erledigen. Hierbei sollte er allerdings ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung bitten. In dieser Bestätigung sollten die Forderungen und die Raten genau aufgezeichnet sein, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann. Generell sollte ein Schuldner seinen Gläubigern um die Festschreibung der Schulden bitten. Das bietet dem Schuldner den Vorteil, dass die Summe nicht weiter steigt und keine weiteren Zinsen hinzukommen. Das ist besonders dann wichtig, wenn der Schuldner nur kleine Raten zahlt und diese Raten sonst fast nur die Zinsen abdecken würden.
 
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