Freitag, 29. März 2024

Bezahlung nachehelicher Unterhalt

Ob ein Ehepartner nach der Scheidung noch Unterhalt, welcher als nachehelicher Unterhalt bezeichnet wird, bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachehelicher Unterhaltsanspruch für den Expartner kommt nur dann in Betracht, wenn dieser nach der Scheidung seinen Lebensstandart nicht alleine tragen kann: Arbeitsunfähig aufgrund Kinderbetreuung, Arbeitsunfähigkeit aufgrund zu hohem Alter, Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder aber der Expartner verdient zu wenig.

Trifft einer dieser Faktoren zu, ist der Exgatte verpflichtet nachehelichen Unterhalt zu zahlen, oftmals bekommt die Ex- Ehefrau diesen nachehelichen Unterhalt, da oft eigene Kinder mit im Spiel sind und daher die Frau nicht arbeiten gehen kann. Wie viel nachehelicher Unterhalt an die Exfrau gezahlt werden muss, hängt vom Verdient des Ex- Ehegatten ab. Errechnet wird der nacheheliche Unterhalt anhand des Einkommens beider Parteien, eine einfache Regelung hierzu ist: der Ex- Ehepartner muss seinen früheren ehelichen Lebensstandart weiterführen können.

Entscheidend bei der Errechnung des nachehelichen Unterhalts ist jedoch auch, dass dem Unterhaltzahlenden ein gewisser Teil zum Leben übrig bleibt. Der so genannte Selbstbehalt ist per Gesetz vorgeschrieben und soll verhindern, dass einer von beiden finanziell benachteiligt ist - obwohl die Wirklichkeit oft anders aussieht. Eine genaue Summe für nachehelichen Unterhalt, welcher an den Expartner zu zahlen ist, gibt es nicht, es kommt immer auf den Verdienst beider an, sowie auf das was dem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben muss.

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es jedoch nur wenn vorliegende Faktoren zur Zeit der Scheidung zutrafen, nicht aber erst ein paar Jahre später. Ebenso kann der Unterhaltsanspruch aufgehoben werden, wenn beispielsweise der Unterhaltsfordernde im Laufe der Zeit eine Arbeit aufnimmt und so seinen Lebensstandard selber finanzieren kann.

Unterhalt für de Kinder ist durch eine Tabelle geregelt, Düsseldorfer Tabelle genannt. Diese ist nach Einkommen gestaffelt, sowie nach Alter des Kindes. Gezahlt werden muss Unterhalt an die Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt für leibliche Kinder, das Einkommen wird hier berücksichtigt, denn auch hier gibt es einen so genannten Selbstbehalt, verdient der Ex- Ehemann nicht so gut kann sich das natürlich auf den Anspruch von Kindesunterhalt auswirken. Je nach Alter des jeweiligen Kindes wird der Unterhalt berechnet, je älter das Kind desto mehr Anspruch auf Unterhalt hat es.
 
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