Freitag, 25. April 2025
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Unterhalt für die Ehefrau
Das eine Scheidung mit Sicherheit oft nicht billig ist, weiß wohl jeder, dennoch ist diese für manche angesichts der Situation um eine Scheidung nicht vermeidbar. Oftmals ist es der Mann nach der Scheidung derjenige, der Unterhalt zu zahlen hat. Unterhalt an die Ex- Frau muss allerdings nur dann gezahlt werden, wenn es der Ex- Frau nicht möglich ist ihren alleinigen Lebensunterhalt zu finanzieren.Dies ist beispielsweise der Fall wenn die Frau zu alt, zu krank ist oder aber die eventuell vorhandene Kinder zu versorgen hat und dadurch nicht in der Lage ist eine Arbeit aufzunehmen. Diese Regelungen gelten jedoch nur wenn die Ex- Frau zum Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig sein sollte, allerdings nicht wenn dieser Zustand erst nach der Scheidung eintritt, es sei denn es sind leibliche Kinder mit im Spiel.
Dass die Ex Frau einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex Mann besitzt, sollte sie ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können, ist per Gesetz geregelt. Wie hoch der Unterhaltsanspruch der Ex- Frau gegen ihren Ex- Mann ist, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zur Berechnung des Unterhalts an die Ex- Frau kommt hier das Gehalt des Ex- Mannes, je mehr dieser verdient, desto mehr Unterhalt kann die Ex- Frau geltend machen. Wie viel Unterhalt genau gezahlt werden muss, entscheidet das Gericht bei der Scheidung, wenn die Frau ihre Unterhaltsansprüche geltend macht, der Ex- Mann ist daraufhin verpflichtet regelmäßig zu zahlen.
Beim Unterhalt soll niemand benachteiligt werden, so soll hier quasi der Ex- Frau ermöglicht werden, in etwa denselben Lebensstandard aufrecht zu erhalten, wie sie ihn zu Zeiten der Ehe besaß. Die kompletten Einnahmen beider Ex- Partner werden bei der Berechnung des Unterhalts an die Ex- Frau berücksichtigt, jedoch nur insoweit, dass dem Ex- Mann ein gewisser Selbstbehalt verbleiben muss.
Unterhalt ist zeitlich unbegrenzt, jedoch die Zahlungspflicht endet, wenn die Ex- Frau neu heiratet, die Ex- Frau auf Unterhalt verzichtet, oder aber die Ex- Frau eine Arbeit aufnimmt mit der sie sich selber finanzieren kann. Unterhalt kann auch enden wenn der Ex- Mann finanziell nicht mehr in der Lage ist an seine Ex- Frau Unterhalt zu zahlen, da er selber am Limit des Selbstbehaltes ist. Oft gibt es jedoch den Fall, dass der Ex- Mann sein Leben lang für den Unterhalt seiner Ex- Frau aufkommt.
Dass die Ex Frau einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex Mann besitzt, sollte sie ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können, ist per Gesetz geregelt. Wie hoch der Unterhaltsanspruch der Ex- Frau gegen ihren Ex- Mann ist, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zur Berechnung des Unterhalts an die Ex- Frau kommt hier das Gehalt des Ex- Mannes, je mehr dieser verdient, desto mehr Unterhalt kann die Ex- Frau geltend machen. Wie viel Unterhalt genau gezahlt werden muss, entscheidet das Gericht bei der Scheidung, wenn die Frau ihre Unterhaltsansprüche geltend macht, der Ex- Mann ist daraufhin verpflichtet regelmäßig zu zahlen.
Beim Unterhalt soll niemand benachteiligt werden, so soll hier quasi der Ex- Frau ermöglicht werden, in etwa denselben Lebensstandard aufrecht zu erhalten, wie sie ihn zu Zeiten der Ehe besaß. Die kompletten Einnahmen beider Ex- Partner werden bei der Berechnung des Unterhalts an die Ex- Frau berücksichtigt, jedoch nur insoweit, dass dem Ex- Mann ein gewisser Selbstbehalt verbleiben muss.
Unterhalt ist zeitlich unbegrenzt, jedoch die Zahlungspflicht endet, wenn die Ex- Frau neu heiratet, die Ex- Frau auf Unterhalt verzichtet, oder aber die Ex- Frau eine Arbeit aufnimmt mit der sie sich selber finanzieren kann. Unterhalt kann auch enden wenn der Ex- Mann finanziell nicht mehr in der Lage ist an seine Ex- Frau Unterhalt zu zahlen, da er selber am Limit des Selbstbehaltes ist. Oft gibt es jedoch den Fall, dass der Ex- Mann sein Leben lang für den Unterhalt seiner Ex- Frau aufkommt.
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