Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Unterhalt Schulden - was passiert wenn ich den Unterhalt nicht bezahle?
Unterhalt zahlen müssen ja heute viele Leute. Sei es Unterhalt für die Kinder oder für den Partner. Dies ist bei jeder Trennung leider ein großer Streitfaktor. Was passiert eigentlich, wenn man den Unterhalt nicht bezahlt?Das ist eine Frage, die es in sich hat. Denn es gibt verschieden Fälle, deshalb auch verschiedene Möglichkeiten. Der Unterhalt für Kinder steht immer an erster Stelle. Da interessiert sich niemand dafür, ob man vielleicht noch andere Schulden zu bezahlen hat. Kinder benötigen ihren Unterhalt und der steht ihnen auch immer zu. Wenn man den Unterhalt nicht bezahlt, geht das ganze erst einmal an das Jugendamt. Diese zahlen dem Elternteil bei dem das Kind lebt Unterhaltsvorschuss. Das heißt, das Kind bekommt den vollen Unterhalt vom Jugendamt und das wendet sich an den zu Zahlenden. Denn nun bekommt das Jugendamt das Unterhaltsgeld für das Kind.
Sollte man immer noch nicht bezahlen, kann sogar der Unterhalt gepfändet werden. Dafür benötigt der Pfändende nur einen Titel, den man bei Unterhaltsschulden sofort bekommt und somit ist das Konto pfändbar. Unterhaltsschulden verjähren auch nicht, das Kind kann selbst als Erwachsener noch versuchen, sich die ausstehenden Unterhaltskosten zu beschaffen. Unterhalt für den Ehepartner sieht etwas anders aus. Erst kommt das Kind, dann der Erziehende. Wenn ein Kind vorhanden ist, muss die Person die ersten drei Jahre nicht arbeiten gehen. Deshalb hat sie/er dann auch Anspruch auf Unterhalt von dem Ex-Partner. Aber auch ohne Kind, im Falle einer Erkrankung zum Beispiel steht dem damaligen Partner Unterhalt zu. Auch hier ist es nicht so einfach, wenn man den Unterhalt nicht bezahlen möchte oder kann. Denn auch dieser Unterhalt ist Pflicht und der ehemalige Partner kann das Geld vor Gericht einklagen. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, dass zur Not eine Kontopfändung vorgenommen wird.
Dies alles sind gute Gründe, damit man doch den Unterhalt bezahlt. Auch wenn man sich nicht immer fair behandelt fühlt und auch noch andere Verpflichtungen nachkommen muss. Es ist einfach unmöglich, sich gegen das Gesetz zu stellen. Zahlt man nicht, summieren sich die Kosten immer mehr. Denn neben den Unterhaltskosten kommen dann vielleicht noch Rechtsanwaltkosten, Gerichtskosten und Zinsen dazu. Hinzu kommt auch noch, dass es nicht sehr gut ausschaut, wenn man eine Pfändung auf dem Konto hat. Denn viele Arbeitgeber sehen so etwas gar nicht gern und dann hat man unter Umständen auch keine Arbeitsstelle mehr.
Sollte man immer noch nicht bezahlen, kann sogar der Unterhalt gepfändet werden. Dafür benötigt der Pfändende nur einen Titel, den man bei Unterhaltsschulden sofort bekommt und somit ist das Konto pfändbar. Unterhaltsschulden verjähren auch nicht, das Kind kann selbst als Erwachsener noch versuchen, sich die ausstehenden Unterhaltskosten zu beschaffen. Unterhalt für den Ehepartner sieht etwas anders aus. Erst kommt das Kind, dann der Erziehende. Wenn ein Kind vorhanden ist, muss die Person die ersten drei Jahre nicht arbeiten gehen. Deshalb hat sie/er dann auch Anspruch auf Unterhalt von dem Ex-Partner. Aber auch ohne Kind, im Falle einer Erkrankung zum Beispiel steht dem damaligen Partner Unterhalt zu. Auch hier ist es nicht so einfach, wenn man den Unterhalt nicht bezahlen möchte oder kann. Denn auch dieser Unterhalt ist Pflicht und der ehemalige Partner kann das Geld vor Gericht einklagen. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, dass zur Not eine Kontopfändung vorgenommen wird.
Dies alles sind gute Gründe, damit man doch den Unterhalt bezahlt. Auch wenn man sich nicht immer fair behandelt fühlt und auch noch andere Verpflichtungen nachkommen muss. Es ist einfach unmöglich, sich gegen das Gesetz zu stellen. Zahlt man nicht, summieren sich die Kosten immer mehr. Denn neben den Unterhaltskosten kommen dann vielleicht noch Rechtsanwaltkosten, Gerichtskosten und Zinsen dazu. Hinzu kommt auch noch, dass es nicht sehr gut ausschaut, wenn man eine Pfändung auf dem Konto hat. Denn viele Arbeitgeber sehen so etwas gar nicht gern und dann hat man unter Umständen auch keine Arbeitsstelle mehr.
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