Donnerstag, 16. Januar 2025

Arbeitnehmer - Möglichkeiten zum Steuern sparen

Jährlich muss man dem Finanzamt Rechenschaft darüber ablegen, was man über das ganze Jahr hindurch verdient hat. Man muss den Lohnsteuerjahresausgleich machen oder einen Einkommenssteuernachweis abgeben. Macht man das nicht, wird man vom Finanzamt geschätzt. Und dass man da immer schlechter abschneidet, sollte wohl jedem klar sein. Es gibt aber Tipps und Tricks, wie man sich einige Euros vom Finanzamt zurückholen kann.


Bei den Werbekosten ist immer noch das meiste Geld zu holen. Zu den Werbekosten gehören alle Ausgaben, die man für seinen Beruf ausgegeben hat. Hierzu gehören die Fahrtkosten. Arbeitsmaterial, Arbeitbekleidung und Aufwendungen für Fachliteratur oder die Kosten für eine Weiterbildung. Diese werden aber nur abgesetzt, wenn man sich in dem Beruf weiterbildet, in dem man auch tätig ist. Bei den Fahrtkosten ist es so, dass man den Weg von zu hause aus bis zur Arbeitsstelle in einer Art Kilometergeld absetzen kann. Zurückgezahlt wird aber nur ein Weg. In manchen Berufen, muss man sich ab und zu neue Arbeitskleidung kaufen. Bei Arzthelferinnen oder Krankenschwestern ist es nun mal Vorschrift weiße Kleidung zu tragen. Auch hier kann man die Kosten für die Arbeitskleidung steuerlich absetzen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber finanziert wird. Unter Arbeitsmaterial fällt, z. B bei einem Friseur, das gesamte Werkzeug, das er in seinem Beruf braucht.

Wenn man sich in seinem Beruf weiterentwickeln möchte, und an Fort- oder Weiterbildungen teilnimmt, und dabei Ausgaben entstehen, so kann man diese auch steuerlich geltend machen. Das können die extra Fahrtkosten sein, oder Schulmaterial. Sehr wichtig hierbei ist, keine auch noch so kleine Rechnung für Ausgaben die, die Weiter- oder Fortbildung betreffen, wegzuschmeißen. Was man nicht belegen kann, wird beim Finanzamt nicht anerkannt. Auch die Anschaffung eines Computers ist steuerlich absetzbar. Wenn man den Computer beruflich, wie privat nutzt, bekommt man unter Vorlage einer Bestätigung seines Arbeitgebers 50% der Kosten zurück. Wenn man den Computer hauptsächlich zu beruflichen Zwecken nutzt, muss ein so genanntes Fahrtenbuch anlegen, so bekommt man dann 100% zurück erstattet.

Wer seinen Beruf von Zu hause aus ausübt, kann das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, das betrifft sowohl die Einrichtung, als auch einen kleinen Teil der Miete. Wenn man sich noch in der Ausbildung befindet, oder aber studieren möchte, kann man im Jahr bis zu 4000 € als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem auch die Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Spenden jeder Art oder auch Versicherungen die man abgeschlossen hat. Wer seine Steuererklärung nicht selber ausfüllen kann oder möchte, sollte zu einem Steuerberater gehen.
 
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