Samstag, 5. Oktober 2024
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Pfändung weil der Unterhalt nicht bezahlt wurde
In Deutschland werden ca. 200 000 Ehen pro Jahr geschieden aus denen sich Unterhaltsansprüche gegenüber dem Expartner ergeben können. Unterhaltsansprüche entstehen, wenn Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind oder die Ehefrau Unterhalt für sich beansprucht und sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Auch Kinder, die aus einer nichtehelichen Beziehung stammen, haben selbstverständlich Unterhaltsanspruch.Ein Unterhaltsanspruch wird meistens vor Gericht oder durch das Jugendamt durchgesetzt. Beim Jugendamt kann der Anspruch abgetreten werden, dieses sorgt dann dafür, dass der Verpflichtung der Zahlung regelmäßig nachgekommen wird. Für die Kindesansprüche wird hierfür die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie benutzt. Bei Ehegattenunterhalt lohnt sich immer wieder eine Überprüfung, ob dieser Anspruch zu Recht besteht - ein Arbeitsplatz ist einer Frau oder Mann zumindest stundenweise, auch bei Kinderziehung ab einem bestimmten Alter durchaus zuzumuten.
Ist der Unterhaltsanspruch einmal festgelegt, besteht für den Zahlenden unbedingte Einhaltungspflicht - wird diese verletzt kann eine Unterhaltspfändung schnell in die Wege geleitet werden. Ob dies nun per Anwalt oder durch das Jugendamt geschieht, beide Wege sind zulässig. Durch eine Gesetzesänderung, die seit 2008 gilt, ist der Kindesunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt vorrangig. Pfändbar sind neben Lohnnettoeinkommen, evtl. Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen, auch Arbeitslosengeld und zum Teil Sozialhilfe - wobei bei Sozialhilfe die pfändbare Grenze herabgesetzt werden kann. Bei jedem Anspruch wird auch geprüft, ob der Unterhaltszahlende alles unternimmt, um seiner Verpflichtung nachzukommen, also dass er zum Beispiel eine seiner Qualifikation entsprechenden Arbeit in ausreichende Stundenzahl nachgeht.
Jeder Unterhaltszahler hat einen Anspruch auf den so genannten Selbstbehalt - dieser darf bei einer Pfändung auf keinen Fall unterschritten werden. Im Falle einer Pfändung sind klärende Gespräche, warum es zu der Zahlungsverzögerung oder Aussetzung kam, bisher die günstigsten Methoden. Eine außergerichtliche Einigung ist, wenn es finanziell zumutbar ist, für beide Parteien immer noch die schnellste und auch für die familiäre Situation beste Lösung.
Eine Unterhaltspfändung kann vom Antragsteller zurückgenommen werden, wenn der in Verzug geratene seine Zahlungen regelmäßig wieder leistet. Dies ist bei Arbeitsplatzwechsel sicherlich sinnvoll, da keiner gerne bei seinem neuen Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung anfangen möchte. Auch bei der Schufa werden Pfändungstitel eingetragen - und das kann schon bei einer Kleinigkeit wie einem Handyvertrag zur Ablehnung führen. Auch bei geplanten Krediten oder einer Konteneröffnung kann eine Pfändung negative Auswirkungen haben.
Ist der Unterhaltsanspruch einmal festgelegt, besteht für den Zahlenden unbedingte Einhaltungspflicht - wird diese verletzt kann eine Unterhaltspfändung schnell in die Wege geleitet werden. Ob dies nun per Anwalt oder durch das Jugendamt geschieht, beide Wege sind zulässig. Durch eine Gesetzesänderung, die seit 2008 gilt, ist der Kindesunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt vorrangig. Pfändbar sind neben Lohnnettoeinkommen, evtl. Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen, auch Arbeitslosengeld und zum Teil Sozialhilfe - wobei bei Sozialhilfe die pfändbare Grenze herabgesetzt werden kann. Bei jedem Anspruch wird auch geprüft, ob der Unterhaltszahlende alles unternimmt, um seiner Verpflichtung nachzukommen, also dass er zum Beispiel eine seiner Qualifikation entsprechenden Arbeit in ausreichende Stundenzahl nachgeht.
Jeder Unterhaltszahler hat einen Anspruch auf den so genannten Selbstbehalt - dieser darf bei einer Pfändung auf keinen Fall unterschritten werden. Im Falle einer Pfändung sind klärende Gespräche, warum es zu der Zahlungsverzögerung oder Aussetzung kam, bisher die günstigsten Methoden. Eine außergerichtliche Einigung ist, wenn es finanziell zumutbar ist, für beide Parteien immer noch die schnellste und auch für die familiäre Situation beste Lösung.
Eine Unterhaltspfändung kann vom Antragsteller zurückgenommen werden, wenn der in Verzug geratene seine Zahlungen regelmäßig wieder leistet. Dies ist bei Arbeitsplatzwechsel sicherlich sinnvoll, da keiner gerne bei seinem neuen Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung anfangen möchte. Auch bei der Schufa werden Pfändungstitel eingetragen - und das kann schon bei einer Kleinigkeit wie einem Handyvertrag zur Ablehnung führen. Auch bei geplanten Krediten oder einer Konteneröffnung kann eine Pfändung negative Auswirkungen haben.
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