Freitag, 13. Dezember 2024
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Beim Rechnung Vordruck auf Aktualität achten
Die meisten Unternehmen verfügen heute über ihren ganz eigenen und individuellen Rechnung Vordruck. Doch wenn ein Unternehmen gerade erst gegründet wurde, liegen natürlich nur wenige Formulare und Vordrucke vor. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kann es sich in einem solchen Fall lohnen, wenn man auf einen Rechnung Vordruck zurück greift, den man schnell und einfach aus dem Internet downloaden kann.Auf diesem Vordruck sind Platzhalter für alle relevanten Daten vorhanden, so dass man den Vordruck nur noch mit den individuellen Angaben ergänzen muss. Mit Hilfe der Vorlagen kann man also seine Rechnungen von Anfang an in einem einheitlichen Format und auf rechtssichere Art und Weise gestalten.
Entscheidet man sich für einen einfachen Vordruck, der auf der Basis einer Tabellenkalkulation erstellt ist, kann man diesen oft kostenlos aus dem Internet herunter laden. Genauso ist es aber möglich, dass sich später noch Änderungen in der Gesetzeslage ergeben. In diesem Fall sollte man sich selbst schlau machen und entweder ein aktuelleres Formular aus dem Web herunter laden oder sein bestehendes Formular um die Änderungen erweitern. Derzeit sind zwingende Angaben auf einer Rechnung, die Namen und Anschriften des Unternehmens, welches die Rechnung ausstellt, sowie die des Leistungsempfängers. Des Weiteren muss der rechnungsstellende Unternehmer seine Steuernummer, oder falls vorhanden, die UST-ID angeben. Zusätzlich sind ein Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, sowie die Angabe des Liefertermins oder des Leistungszeitraums, wenn es sich um eine Sammelrechnung handelt, anzugeben. Genau aufgeführt werden müssen ebenfalls die gelieferten Waren und Leistungen in ihrer Menge und mit Aufschlüsselung der Einzel- und Gesamtpreise. Danach muss, sofern man kein Kleinunternehmer ist, die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, der Betrag, der sich aus dem Nettobetrag plus der Umsatzsteuer ergibt, ist dann der Endbetrag, der vom Kunden gezahlt werden muss. Nur wenn eine Rechnung all diese Daten enthält, wird sie vom Finanzamt auch anerkannt.
Wenn man nun versucht, sich selbst ein Rechnungsformular zu erstellen, dann kann es schnell passieren, dass die eine oder andere Angabe einmal fehlt. Wer aber auf eine Rechnung Vorlage zurück greift, der wird dieses Problem auf keinen Fall haben.
Entscheidet man sich für einen einfachen Vordruck, der auf der Basis einer Tabellenkalkulation erstellt ist, kann man diesen oft kostenlos aus dem Internet herunter laden. Genauso ist es aber möglich, dass sich später noch Änderungen in der Gesetzeslage ergeben. In diesem Fall sollte man sich selbst schlau machen und entweder ein aktuelleres Formular aus dem Web herunter laden oder sein bestehendes Formular um die Änderungen erweitern. Derzeit sind zwingende Angaben auf einer Rechnung, die Namen und Anschriften des Unternehmens, welches die Rechnung ausstellt, sowie die des Leistungsempfängers. Des Weiteren muss der rechnungsstellende Unternehmer seine Steuernummer, oder falls vorhanden, die UST-ID angeben. Zusätzlich sind ein Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, sowie die Angabe des Liefertermins oder des Leistungszeitraums, wenn es sich um eine Sammelrechnung handelt, anzugeben. Genau aufgeführt werden müssen ebenfalls die gelieferten Waren und Leistungen in ihrer Menge und mit Aufschlüsselung der Einzel- und Gesamtpreise. Danach muss, sofern man kein Kleinunternehmer ist, die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, der Betrag, der sich aus dem Nettobetrag plus der Umsatzsteuer ergibt, ist dann der Endbetrag, der vom Kunden gezahlt werden muss. Nur wenn eine Rechnung all diese Daten enthält, wird sie vom Finanzamt auch anerkannt.
Wenn man nun versucht, sich selbst ein Rechnungsformular zu erstellen, dann kann es schnell passieren, dass die eine oder andere Angabe einmal fehlt. Wer aber auf eine Rechnung Vorlage zurück greift, der wird dieses Problem auf keinen Fall haben.
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