Donnerstag, 25. April 2024

Zusatzrente mit einer Umkehrhypothek sichern

Viele Bürger machen sich schon in frühen Jahren darüber Gedanken, wie sie eine private Altersvorsorge aufbauen können. Tatsächlich ist es leider so, dass die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können. Daher bieten auch immer mehr Finanzdienstleister diverse Produkte an, die sich zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sehr gut eignen. Neben bestimmten Produkten wird jedoch auch der Kauf von Immobilien immer öfter empfohlen. Das Eigenheim kann später dazu genutzt werden, durch die nicht mehr notwendigen Mietzahlungen eine Rente zu erzielen.

Der Nachteil des Eigenheims besteht jedoch darin, dass die Immobilie keine liquiden Mittel zur Verfügung stellt. Der Inhaber der Immobilie kann zwar mietfrei wohnen, aber sollte die gesetzliche Rente trotzdem nicht ausreichen, kann ein monatlich wiederkehrendes Loch in der Haushaltskasse entstehen. In diesem Fall könnte sie sogenannte Umkehrhypothek eine Lösung sein. Es gibt mittlerweile immer mehr Rentner, die sich mit der Umkehrhypothek eine Zusatzrente sichern. Allerdings gibt es eine Reihe von Experten, die die Umkehrhypothek eher kritisch sehen. Das Prinzip der Umkehrhypothek ist in dem Zusammenhang relativ einfach zu erläutern. Voraussetzung für die Umkehrhypothek ist, dass die Immobilie des Eigentümers schuldenfrei ist. In diesem Fall nimmt der Eigentümer dann einfach eine Hypothek auf sein Haus auf, wie es im Grunde früher bei der Darlehensbeschaffung ebenso der Fall gewesen ist.

Der Unterschied zur normalen Hypothek besteht allerdings darin, dass kein Haus finanziert werden muss, sondern der Eigentümer der schuldenfreien Immobilie gerne eine zusätzliche Rente hätte, die monatlich ausgezahlt wird. Etwas vereinfacht ausgedrückt ist es also so, dass der Eigentümer der Immobilie diese zu Geld macht. Was die Rückzahlung der erhaltenen Rente angeht, so gibt es in den meisten Fällen zwei Möglichkeiten. Auf der einen Seite kann der Kunde die erhaltene Rente später wieder an die Bank zurückzahlen. Auf der anderen Seite gibt es aber ebenfalls die Möglichkeit, dass die Bank die neue Eigentümerin des Hauses wird. Dies kann zum Beispiel dann vorteilhaft sein, wenn der Eigentümer seine Immobile ohnehin nicht mehr nutzen möchte, weil er zum Beispiel in ein Pflegeheim ziehen muss. Da es sich bei der Umkehrhypothek um keine einfache Konstruktion handelt, sollte man am besten einen unabhängigen Experten um Rat fragen, falls man mit dem Gedanken spielt, sich für eine solche Konstruktion zu entscheiden.
 
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