Mittwoch, 8. Mai 2024

Wann muss man eine Rechnung nicht tragen?

Es gibt viele Umstände, unter denen man eine Rechnung nicht bezahlen muss. Die meisten Umstände hängen damit zusammen, dass eine Rechnung fehlerhaft ist.

Eine fehlerhafte Rechnung, die bestimmte Daten nicht aufweist, ist unzulässig und muss somit nicht bezahlt werden. Jedoch muss man die Rechnung begleichen, sobald man eine überarbeitete und korrekte Rechnung erhalten hat. Eine fehlerhafte Rechnung kann zum Beispiel eine Rechnung sein, auf der keine Anschrift oder kein Name des Unternehmens steht. Auch ist es fehlerhaft, wenn auf einer Rechnung nicht dargestellt wird, im welchem Umfang, welche Ware geliefert wurde. Jedoch ist es die Pflicht der Person, die die Rechnung erhalten hat, den Rechnungssteller auf diese Fehler hinzuweisen, damit dieser die Möglichkeit hat, seine Fehler auszumerzen. Demzufolge ist es verboten, die Rechnung nicht zu begleichen, wenn man den Rechnungssteller nicht auf die Fehler hingewiesen hat.

Wenn eine Rechnung beispielhaft zu spät, also drei Jahre nach Erfüllung des Auftrages, eingereicht wird, muss man diese Rechnung nicht bezahlen. Eher wird der Rechnungssteller vom Staat dazu aufgefordert eine Strafe zu bezahlen, weil er eben die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist gestellt hat. Die Strafe für den Rechnungssteller kann hierbei bis zu fünftausend Euro betragen. Fällt eine Rechnung nicht innerhalb dieser drei Jahre, in der sie gestellt werden kann, fällt die Rechnung unter die Verjährungsfrist, die die Rechnung nichtig macht.

Eine Rechnung ist auch nichtig, wenn sie gestellt wird, obwohl man gar keine Ansprüche an das betreffende Unternehmen gestellt hat, die die Rechnung versendet hat. Eine Privatperson, die so eine Rechnung erhalten hat, kann diese mit gutem Gewissen ignorieren. Eine Geschäftsperson hingegen muss den Antragssteller auf die falsche Rechnung aufmerksam machen.

Oftmals kommt es vor, dass man beim alltäglichen Surfen im Internet, auf Sachen, bzw. Dienstleistungen stößt, die vermeintlich Kostenlos sind. Später flattert dann eine Rechnung ins Haus, mit der man nicht gerechnet hat. Die Lage ist nun die, dass es darauf ankommt, ob bei der betreffenden Internetadresse ausdrücklich drauf hingewiesen wurde, dass der in Anspruch genommene Dienst, Geld kostet, oder ob nur in verschachtelten Sätzen, oder gänzlich auf diesen Hinweis hingewiesen wurde. Wurde auf so einen Hinweis verzichtet, ist die Rechnung nichtig und man kann sie ignorieren, oder setzt einen Anwalt drauf an. Auch wenn der Hinweis auf diese Kosten nur schwer zugänglich gemacht wurde, ist die Rechnung ungültig. Oftmals wird auch je nach Fall anders entschieden, die Rechtslage ist hierbei bisher nicht so eindeutig.

Eine Methode, eine Rechnung zu verzögern, hat man, wenn die Ware, die auf der Rechnung ausgewiesen wurde, nicht-, beziehungsweise fehlerhaft geliefert wurde. Man muss dem Rechnungssteller jedoch die Möglichkeit geben, die Ware fehlerlos zu liefern. Hat der Rechnungssteller dies gemacht, ist auch die Rechnung unverzüglich zu begleichen.
 
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