Mittwoch, 9. Oktober 2024

DSL Kosten von der Steuer absetzen

Schaut man sich die Anschlüsse fürs Internet heute einmal an, so erkennt man schnell, dass ein Großteil der Anschlüsse auf DSL basiert. Kein Wunder, denn mit einer ISDN oder gar einer Modemverbindung kommt man heute schließlich nicht mehr weit. Einige Webseiten laden sich gleich gar nicht mehr oder brauchen dafür schier unendlich lange. Dies steigert natürlich auch die Kosten für das Surfen im Internet, sodass die meisten Menschen dieses heute via DSL besuchen.

Wenn nun Arbeitnehmer ihren DSL Anschluss zu Hause auch beruflich nutzen, etwa um aufwändige Recherchen im Internet durchzuführen, für die während der Arbeit einfach keine Zeit ist, dann kann man die anfallenden Kosten auch steuerlich geltend machen. Die große Frage ist nur, in welcher Höhe die DSL Kosten geltend gemacht werden können. Denn schließlich findet man für das Internet keinen Einzelverbindungsnachweis.

Pauschal kann man sich 20 Prozent der DSL Kosten, höchstens aber 20 Euro pro Monat von der Steuer abziehen. Wobei jedoch glaubhaft nachgewiesen werden muss, dass der DSL Anschluss auch beruflich genutzt wird. Die Anerkennung durch das Finanzamt ist hier nur selten gegeben, da ein glaubhafter Nachweis nur schwierig erbracht werden kann.

Sinnvoller ist es deshalb, hier selbst eine Aufstellung zu machen. In der Regel reicht es, wenn man diese über einen Zeitraum von drei Monaten führt. Dabei müssen die einzelnen besuchten Webseiten aufgeführt werden, wie lange man darauf war und welchem beruflichen Zweck sie dienten. Zudem sind auch die privat genutzten Webseiten mit den gleichen Angaben aufzuführen. Diese beiden Zeiten und Besuche der Webseiten werden dann zueinander ins Verhältnis gesetzt, woraus sich ein prozentualer Anteil der beruflichen und privaten Nutzung des Internets ergibt. Diesen prozentualen Anteil der DSL Kosten kann man dann als Arbeitnehmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Wird der Nachweis über drei Monate glaubhaft erbracht, so kann man den prozentualen Anteil auch über den gesamten Veranlagungszeitraum der Steuer absetzen. Zwar hat man hier einen vergleichsweise hohen Aufwand, doch die Absetzbarkeit der einzelnen Kosten fürs DSL lohnt sich in jedem Falle.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hingegen ist die Aufteilung der einzelnen Verbindungen zum Web nicht nötig, sofern der Anschluss ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Hier können die gesamten Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Rechnungen gehen einfach in die Buchhaltung ein, die anfallende Vorsteuer kann bei der Umsatzsteuervoranmeldung die Steuerschuld senken. Wichtig ist hier nur, dass der Anschluss eindeutig einem betrieblichen Raum, also dem Büro, dem Lager oder ähnlichem zugeordnet ist und es sich nicht um den häuslichen Internetanschluss des Unternehmers handelt.
 
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