Samstag, 5. Oktober 2024

Die Kosten für den Führerschein bezahlen

Begibt man sich heute auf die Suche nach einem neuen Job oder auch nur einer Ausbildung, so lautet die erste Frage in der Regel, ob man denn über Auto und Führerschein verfüge. An diesem einfachen, aber dennoch alltäglichen Beispiel erkennt man schnell, dass der Führerschein heute wichtiger denn je ist. Deshalb versuchen die Jugendlichen auch bereits mit spätesten 17 oder 18 Jahren den Führerschein in Angriff zu nehmen.

Die Kosten dafür lassen sich nie ganz eindeutig festlegen. Hier muss man vor allen Dingen darauf achten, dass sie sich nach der Begabung der einzelnen Schüler richten. Gerade in der praktischen Ausbildung werden oft mehr Fahrstunden fällig, als die üblichen Pflichtstunden. In diesen Fällen kann es schnell zu einer erheblichen Steigerung der Kosten kommen. Da die Preise der einzelnen Fahrschulen oft nur geringfügige Unterschiede aufweisen, lohnt es sich hier kaum, einen Vergleich durchzuführen.

Zudem hängt der Führerschein und die Ausbildung für diesen bzw. deren Erfolg auch zu einem Großteil davon ab, wie sich Fahrschüler und Fahrlehrer miteinander verstehen. In der Regel zahlt man die Kosten für den Führerschein immer in kleineren Beträgen. Anfänglich werden die Kosten für die theoretische Ausbildung und das Lehrmaterial bezahlt. Geht es an die Prüfung wird die Gebühr für diese entrichtet. In der praktischen Ausbildung zahlt man häufig die Stunde, die man gerade absolviert hat. Man kann dabei von einem Gesamtpreis von etwa 1.500 Euro ausgehen, sofern man nur die Pflichtstunden benötigt.

Doch auch eine komplette Vorauszahlung des gesamten voraussichtlichen Betrages und eine evtl. Nachzahlung, falls es doch teurer wird, sind durchaus möglich. Allerdings hat nicht jeder Fahrschüler den Gesamtbetrag direkt zur Verfügung, was auch die Fahrschulen erkannt haben. Da der Führerschein aber dennoch unverzichtbar ist, bieten sie in Zusammenarbeit mit verschiedenen Banken oft auch eine Finanzierung des Führerscheins auf Ratenzahlung an. Dabei schließt die Bank mit dem Fahrschüler einen Kreditvertrag ab. Voraussetzung dafür ist natürlich eine ausreichende Bonität, die meist erst dadurch zustande kommt, dass die Eltern mit für das Darlehen bürgen.

Generell kann der Kreditvertrag auch dann nur über die Eltern abgeschlossen werden, wenn der Fahrschüler noch minderjährig ist. Denn in Deutschland gilt, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, um einen Kredit aufnehmen zu können. Aber auch wenn das Kind bereits volljährig ist, befindet es sich in diesem Alter meist noch in der Schule oder in der Ausbildung, sodass hier kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Deshalb werden die Eltern hier oft als Bürgen eingesetzt.
 
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