Samstag, 5. Oktober 2024

Kann man Unterhalt steuerlich absetzen?

Den Unterhalt kann man gewiss steuerlich geltend machen, doch braucht man dazu eine unterschriebene Vollmacht zu Anlage U ( Unterhaltskosten ) der Ex-Frau, oder aber der ehemaligen Lebensgefährtin. In den meisten Fällen stimmt der Ex-Partner dem zu, da er/sie zu glauben scheint, davon profitieren zu können. Nicht immer ist das der Fall.

Oftmals kontrollieren die Behörden oder die Anwälte jährlich das Einkommen des Unterhaltszahlers und falls eine Steuerrückzahlung erfolgt, wird dies als Einkommen berechnet. Also wird der Unterhaltszahler oftmals aufgefordert einen gewissen Betrag aus den erbrachten Steuern an den Ex-Partner zu zahlen.

Das steuerliche absetzen des Unterhaltes ist sehr mühsam und kraftaufwändig. Denn wirklich nur, wenn der Ex-Partner zustimmt kann die Absetzung erfolgen. Andernfalls wird diese Zahlung nicht berücksichtigt.

Zu den Unterhaltskosten zählen auch zum Beispiel die Kindergarten-, Vorschule-, oder Schulkosten wenn man diese trägt, aber auch alle anderen Betreuungskosten zählen dazu. Ebenfalls werden Extrakosten für Kleidung entrichtet, doch dies nur für den Unterhaltszahler. Sollte der Unterhaltszahler Umgezogen sein, zum Beispiel, weil das Kind in der alten Wohnung kein eigenes Zimmer hatte, oder der Bewegungsraum zu schmal war, so werden diese Kosten auch vom Finanzamt zurückerstattet. Dazu müssen pauschale Angaben gemacht werden, wozu man nicht unbedingt für alles einen Nachweis braucht.

Und das alles zählt im Allgemeinen, wenn auch grob zum Unterhalt. Berücksichtigt werden ebenfalls Dauerbelastungen, zum Beispiel in der Ehe oder Partnerschaft entstandenen Schulden, so genannte Altlasten, die vom Unterhaltszahler mit monatlich Raten gezahlt werden.

Wenn sich das unterhaltspflichtige Kind öfters als vereinbart bei dem anderen Elterteil aufhält, so hat er/sie Anspruch auf eine Rückzahlung eines bestimmten Betrages ,der von Anwälten oder den Behörden ermessen wird, das von dem Elterteil gezahlt werden muss, wo sich das Kind gemeldet ist.

Öfters hat das Finanzamt noch Rückfragen, daher kann es zu langen Wartezeiten von der Bearbeitung des Lohnsteuerjahresausgleiches kommen. Dies war bei uns der Fall. Die persönliche Korrespondenz mit dem Ex-Partner wird bei dem Finanzamt als angemessen gesehen, um wahrscheinlich den Missbrauch zu vermeiden. Durch die schriftliche Korrespondenz verlangt das Finanzamt erneut eine Unterschrift zu Anlage U. Sehr wahrscheinlich als Abgleich.

Aber es lohnt sich auf jeden Fall, diese Bemühungen auf sich zu nehmen.
 
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