Freitag, 29. März 2024

Zahnspange Kosten - was bezahlt die Kasse?

Immer häufiger leiden die Menschen heute unter Fehlstellungen der Zähne. Dabei ist dies besonders im jugendlichen Alter zu beobachten und meist auch noch problemlos zu behandeln. Eine Zahnspange kann hier Abhilfe schaffen. Dabei unterscheidet man zwischen festen Zahnspangen und herausnehmbaren. Die ersteren kosten etwa 4.000 bis 7.000 Euro, die letzteren nur die Hälfte. Allerdings ist die Behandlungsdauer mit einer herausnehmbaren Zahnspange oft etwas länger. Zum einen liegt das sicher auch daran, dass insbesondere Jugendliche die Zahnspange nicht so regelmäßig tragen, wie eigentlich vorgesehen.

Die Kasse übernimmt dabei grundsätzlich die Kosten für die Spange bis zu 80 Prozent. Allerdings wird die Kostenübernahme nur für minderjährige Kinder übernommen. Die 80 Prozent Übernahme der Kosten fallen für das erste Kind an, für das zweite werden bis zu 90 Prozent übernommen. Den restlichen Betrag müssen die Eltern als Eigenanteil tragen. Dieser kann aber bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet werden. Mehrleistungen, also alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, müssen ebenfalls selbst getragen werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um kleinere Zahnfehlstellungen handelt, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen oder um kosmetisch bedingte Korrekturen. Diese werden von der Kasse nicht getragen.

Grundsätzlich unterscheidet man dabei in verschiedene Schweregrade, die von 1 bis 5 reichen. Die Kasse übernimmt aber nur Kosten ab dem Grad 3. Ebenfalls werden die Kosten für eine Zahnspange nur dann übernommen, wenn es sich um Minderjährige handelt. Wer dagegen das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, muss die Kosten für die Zahnspange komplett selbst tragen. Einzige Ausnahme ist hier die dringende, medizinische Notwendigkeit, bei der die Kasse einen Anteil übernehmen kann. Hier sollte vor einer Behandlung die Kasse jedoch eingehend befragt werden, ob und in welcher Höhe sie anfallende Kosten übernimmt.

Auch mit der Zahnzusatzversicherung erhält man hier keinen wesentlich höheren Schutz. Hier können nur die Kosten für die Mehrleistungen abgesichert werden. Allerdings gehören die regelmäßigen Kontroll- und Nachuntersuchungen zum medizinisch Notwendigen und werden deshalb wieder von der Kasse übernommen.

Wer privat versichert ist, der erhält Zuschüsse für eine Zahnspange, je nach gewähltem Tarif. In der Regel betragen die übernommenen Kostenanteile etwa 80 bis 100 Prozent. Hat man sich jedoch für einen weniger guten Tarif entschieden, etwa weil man Beiträge sparen wollte, so wird sich das bei dem Einsetzen der Zahnspange rächen und man muss einen höheren Kostenanteil selbst tragen. Deshalb sollte man hier bereits beim Abschluss der Versicherung überlegen, welchen Tarif man wählt und ob dieser auch tatsächlich ausreichend ist, um die eigene Gesundheit der Zähne richtig abzusichern.
 
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