Freitag, 19. April 2024

Gas Kosten von der Steuer absetzen

Zugegeben, es gibt nur noch wenige Haushalte, in denen statt elektrischer Leitungen noch Gas verwendet wird, doch es gibt sie eben noch. Nun fragen sich viele Menschen, ob sie denn auch ihre Gas Kosten von der Steuer absetzen könnten. Grundsätzlich ist dies für eine privat genutzte Wohnung nicht möglich. Im Zuge der Nebenkostenabrechnung werden aber auch Kosten für die Wartung der Gasleitungen umgelegt.

Diese Kosten, zumindest der Anteil, der auf Lohn und Anfahrt der Handwerker entfällt, können aber grundsätzlich schon steuerlich geltend gemacht werden. Diese Wartungsleistungen sind dabei in einer Höhe von bis zu 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro jährlich absetzbar.

Für Selbstständige und Freiberufler, sowie für Angestellte, die in ihrer Wohnung ein eigenes Arbeitszimmer besitzen, sieht es anders aus. Hier kann der Anteil der Kosten für Gas von der Steuer abgesetzt werden, der auf das Arbeitszimmer entfällt. Dabei wird hier meist eine prozentuale Regelung getroffen, die genauso aussieht, wie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zum restlichen Wohnraum. Wichtig dabei ist jedoch zu wissen, wann ein häusliches Arbeitszimmer als Arbeitszimmer anerkannt wird: Als wichtigster Punkt ist hier zu nennen, dass sich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in eben diesem Raum abspielen muss.

Dies gilt zum Beispiel bei Lehrern oder Außendienstlern nicht. Lehrer haben den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schule, Außendienst Mitarbeiter beim Kunden vor Ort. Ferner muss das häusliche Arbeitszimmer räumlich von den anderen Wohnräumen getrennt sein, am einfachsten mit einer Tür. Eine kleine Ecke für Computer und Co. inmitten des Wohnzimmers reicht hier also nicht aus, um als Arbeitszimmer anerkannt zu werden. Weiterhin darf es sich beim häuslichen Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln. Das heißt, es darf nicht notwendig sein, das Zimmer zu durchqueren, um in andere Wohnbereiche zu gelangen – Ausnahme: der Weg durch das Arbeitszimmer führt zur Toilette.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann man auch einen Teil der Gas Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Handelt es sich dagegen um betriebliche Räumlichkeiten, die mit Gas versorgt werden müssen, so sind die gesamten Kosten fürs Gas, die Wartung usw. steuerlich zu berücksichtigen. Hier können die Rechnungen direkt als Betriebsausgaben verbucht werden und wirken sich so mindernd auf das aus dem Gewerbe erzielte Einkommen und damit auch gleichzeitig steuermindernd aus.

Die Regelungen diesbezüglich sind vom Gesetzgeber allerdings ziemlich kompliziert festgelegt worden, sodass man sich in jedem Fall Rat bei einem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein einholen sollte, anstatt sein Glück hier selbst zu versuchen. Denn dies geht doch allzu häufig nach hinten los.
 
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