Samstag, 5. Oktober 2024
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Die Lohnsteuer absetzen
Jedes Jahr aufs Neue wird die Steuererklärung fällig. Zugegeben, man muss sie nicht unbedingt machen, doch bedenkt man einmal, welche Möglichkeiten man hat, sich hier einen beachtlichen Teil seiner Steuern vom Staat zurück zu holen, so lohnt es sich durchaus, die Steuererklärung zu erstellen. Denn zahlreiche Kosten aus dem täglichen Leben können hier problemlos abgesetzt werden und führen zu einer nicht unerheblichen Steuerersparnis.So kann man zum Beispiel die Beiträge zu den meisten Versicherungen von der Steuer absetzen. Dabei finden sogar die Anteile zur Sozialversicherung, die ja direkt vom Lohn einbehalten werden, Anerkennung bei der jährlichen Steuererklärung. Aber auch die Kosten für die Kfz-Versicherung werden problemlos anerkannt, ebenso wie die Beiträge für die private Altersvorsorge.
Weiterhin kann man die Leistungen von Handwerkern von der Lohnsteuer absetzen. Dabei sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die für Renovierung, Modernisierung oder Sanierung anfallen. Die Rechnung muss unterteilt sein in Arbeitslohn und Materialkosten. Nur den Arbeitslohn kann man steuerlich geltend machen. Hier sind 20 Prozent der tatsächlichen Lohnkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzusetzen. Maximal werden hier 600 Euro pro Jahr erstattet. Wichtig ist, dass die Rechnung überwiesen wird, denn eine Barzahlung erkennen viele Finanzämter nicht an. Gleiches gilt auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Reinigungskraft im eigenen Haushalt. Diese Kosten können ebenfalls bis zu 600 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Weiterhin kann man eine ganze Batterie an Kosten als Werbungskosten ansetzen. Dazu zählen neben der Kontoführungsgebühr auch die Ausgaben für Fachzeitschriften oder Literatur, die man für den Beruf benötigt, die Kosten für einen beruflich genutzten PC, die beruflich bedingten Telefon- und Internetkosten, die Kosten für eine Fortbildung, die in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht, die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug, Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Bewerbungskosten.
Als wichtigste Kosten sind hier auch die Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Arbeit anzugeben. Diese berechnen sich für eine Strecke nach deren Länge. Bisher konnten pro Kilometer 0,30 Euro von der Lohnsteuer abgesetzt werden, und zwar ab dem ersten Kilometer. Danach durfte das Absetzen erst ab dem 21. Kilometer geschehen, wobei aktuell diskutiert wird, ob dies noch weiterhin so bestehen bleiben kann.
Die Kosten können angesetzt werden, wenn man mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, aber auch wenn man an einer Fahrgemeinschaft teilnimmt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Bei letzteren kann man auch die tatsächlichen Kosten in Abzug bringen, sofern dies günstiger ist.
Weiterhin kann man die Leistungen von Handwerkern von der Lohnsteuer absetzen. Dabei sind alle Leistungen zu berücksichtigen, die für Renovierung, Modernisierung oder Sanierung anfallen. Die Rechnung muss unterteilt sein in Arbeitslohn und Materialkosten. Nur den Arbeitslohn kann man steuerlich geltend machen. Hier sind 20 Prozent der tatsächlichen Lohnkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzusetzen. Maximal werden hier 600 Euro pro Jahr erstattet. Wichtig ist, dass die Rechnung überwiesen wird, denn eine Barzahlung erkennen viele Finanzämter nicht an. Gleiches gilt auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Reinigungskraft im eigenen Haushalt. Diese Kosten können ebenfalls bis zu 600 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Weiterhin kann man eine ganze Batterie an Kosten als Werbungskosten ansetzen. Dazu zählen neben der Kontoführungsgebühr auch die Ausgaben für Fachzeitschriften oder Literatur, die man für den Beruf benötigt, die Kosten für einen beruflich genutzten PC, die beruflich bedingten Telefon- und Internetkosten, die Kosten für eine Fortbildung, die in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht, die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug, Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Bewerbungskosten.
Als wichtigste Kosten sind hier auch die Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Arbeit anzugeben. Diese berechnen sich für eine Strecke nach deren Länge. Bisher konnten pro Kilometer 0,30 Euro von der Lohnsteuer abgesetzt werden, und zwar ab dem ersten Kilometer. Danach durfte das Absetzen erst ab dem 21. Kilometer geschehen, wobei aktuell diskutiert wird, ob dies noch weiterhin so bestehen bleiben kann.
Die Kosten können angesetzt werden, wenn man mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, aber auch wenn man an einer Fahrgemeinschaft teilnimmt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Bei letzteren kann man auch die tatsächlichen Kosten in Abzug bringen, sofern dies günstiger ist.
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