Mittwoch, 9. Oktober 2024

Die Umzugskosten absetzen

Viele Dinge kann man von der Steuer absetzen, sogar viele Dinge, von denen man es gar nicht meint. So sind auch die Umzugskosten steuerlich absetzbar, sofern der Umzug beruflich bedingt war. Dies wiederum ist häufiger gegeben, als man meint. So ist ein Umzug beruflich bedingt, wenn eine neue Stelle in einem anderen Ort angenommen wird, wenn ein Berufseinsteiger eine Stelle findet, wenn durch den Umzug der tägliche Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt werden kann oder der Arbeitsplatz dank der neuen Wohnung in weniger als zehn Minuten zu Fuß erreicht werden kann.

Auch wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, kann man die Umzugskosten geltend machen. Auch bei Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch den Umzug ist dieser als beruflich bedingt anzusehen und kann damit auch entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.

Doch welche Kosten gehören eigentlich zu den gesamten Umzugskosten? Das sind deutlich mehr, als man auf den ersten Blick glauben mag. So zählen in jedem Fall die nachgewiesenen Transportkosten für das Umzugsgut dazu. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Transport in Eigenregie oder doch durch ein entsprechendes Unternehmen durchgeführt wurde. Zu diesen Transportkosten zählen Kosten für die Transportversicherung, für eine evtl. notwendig werdende Zwischenlagerung der Möbel und Einrichtungsgegenstände, der Lohn für die Helfer beim Umzug und evtl. Verpflegungskosten.

Ferner kann man zwei Fahrten zur Besichtigung der Wohnung absetzen, die mit jeweils 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden können. Ebenfalls kann die Übernachtung in einem Hotel, sofern nötig, abgesetzt werden und zwar in voller Höhe.

Werden die Umzugshelfer als Dankeschön zum Essen in ein Restaurant eingeladen, so kann man auch diese Kosten steuerlich berücksichtigen. Ebenfalls sind Mietkosten absetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Muss die neue Stelle sehr kurzfristig angetreten werden, sodass die Kündigungsfrist der alten Wohnung nicht eingehalten werden kann, darf man bis zu sechs Monatsmieten der alten Wohnung steuerlich absetzen. Die ortsüblichen Kosten für einen Makler sind ebenfalls absetzbar.

Gleiches gilt, wenn bisher ein Gasherd genutzt wurde, in der neuen Wohnung aber kein Gasanschluss vorhanden ist und dementsprechend ein Elektroherd gekauft werden muss. Hier werden pauschale Kosten von 230 Euro berücksichtigt. Sollten die Kinder in der Schule nachlassen, können auch Kosten für Nachhilfeunterricht abgesetzt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorgelegt werden kann. Diese kosten können bis zu 1.349 Euro pro Kind als Werbungskosten angesetzt werden. Bis zur Hälfte des Betrages sind die Kosten voll abzugsfähig, danach zu 75 Prozent.

Alle weiteren Umzugskosten wie die Kosten für das Ummelden des Autos, den Kauf neuer Gardinen, Telefongebühren usw. können pauschal mit 537 Euro bei Ledigen und 1.074 Euro bei Verheirateten angesetzt werden. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal beruflich bedingt umgezogen ist, der erhält einen Aufschlag auf diese Pauschale von 50 Prozent.
 
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