Dienstag, 25. März 2025
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Steuererklärung - was kann man alles absetzen?
Jedes Jahr aufs Neue kommt die jährliche Steuererklärung auf einen zu. Dabei lassen sich viele Menschen, denen das deutsche Steuerrecht einfach zu kompliziert ist, durch einen Experten wie den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein unterstützen. Aber mittlerweile gibt es auch spezielle Software, mit deren Hilfe auch Otto-Normalverbraucher problemlos seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe erstellen kann. Die Programme führen den Steuerzahler dann Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und zeigen diesem ebenfalls, wie man Steuern sparen kann und welche Kosten man alles absetzen kann.Dabei gibt das Programm viele Kosten an, die man von der Steuer absetzen kann, von denen man noch gar nichts gewusst hat. Für einige Menschen ist dies eine wirkliche Überraschung, wenn sie sehen, dass sie nicht nur die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle absetzen können, sondern auch die Reparatur des Autos, wenn es zu einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit kam. Denn auch diese Reparaturkosten zählen dann zu den Werbungskosten.
Ferner kann man auch Kosten für eine Fortbildung bzw. eine Umschulung von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme jeweils zum ausgeübten Beruf passt und man dadurch entsprechend bessere Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erlangt. Außerdem müssen die Kosten hierfür selbst getragen wurden sein.
Aber nicht nur die beruflich bedingten Kosten wie oben genannt, sowie die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Leistungen von Handwerkern im eigenen Haushalt können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für Eigentümer ebenso wie für Mieter. Wichtig: hier sind nur die Lohnkosten absetzbar. Die Kosten für Materialien sind dagegen nicht abzugsfähig. Deshalb ist es erforderlich, dass die Rechnung auch entsprechend aufgeschlüsselt ist. Zudem erkennen die Finanzämter eine Barzahlung, selbst wenn sie gegen Quittung erfolgt, häufig nicht an. Sinnvoller ist es hier, dass man die Rechnung überweist oder aber diese mit EC Karte bezahlt. So kann das Finanzamt die Zahlung auch auf dem Kontoauszug eindeutig nachvollziehen.
Weiterhin kann man einige Kosten, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden, steuerlich geltend machen. Hier kommen Kosten für den Hausmeister, die Reinigung des Treppenhauses oder aber die Pflege der Grünanlagen in Betracht. Wichtig ist auch hier die genaue Aufschlüsselung, welche aber in der Nebenkostenabrechnung in der Regel gegeben sein sollte.
Zusätzlich können auch die Kosten für den Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder eine Software zur Erstellung der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Gleiches gilt für die anfallenden Kontoführungsgebühren, die bis zu 16 Euro jährlich sogar ohne Nachweis anerkannt werden.
Ferner kann man auch Kosten für eine Fortbildung bzw. eine Umschulung von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme jeweils zum ausgeübten Beruf passt und man dadurch entsprechend bessere Kenntnisse und Fertigkeiten im Beruf erlangt. Außerdem müssen die Kosten hierfür selbst getragen wurden sein.
Aber nicht nur die beruflich bedingten Kosten wie oben genannt, sowie die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Leistungen von Handwerkern im eigenen Haushalt können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für Eigentümer ebenso wie für Mieter. Wichtig: hier sind nur die Lohnkosten absetzbar. Die Kosten für Materialien sind dagegen nicht abzugsfähig. Deshalb ist es erforderlich, dass die Rechnung auch entsprechend aufgeschlüsselt ist. Zudem erkennen die Finanzämter eine Barzahlung, selbst wenn sie gegen Quittung erfolgt, häufig nicht an. Sinnvoller ist es hier, dass man die Rechnung überweist oder aber diese mit EC Karte bezahlt. So kann das Finanzamt die Zahlung auch auf dem Kontoauszug eindeutig nachvollziehen.
Weiterhin kann man einige Kosten, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden, steuerlich geltend machen. Hier kommen Kosten für den Hausmeister, die Reinigung des Treppenhauses oder aber die Pflege der Grünanlagen in Betracht. Wichtig ist auch hier die genaue Aufschlüsselung, welche aber in der Nebenkostenabrechnung in der Regel gegeben sein sollte.
Zusätzlich können auch die Kosten für den Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder eine Software zur Erstellung der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Gleiches gilt für die anfallenden Kontoführungsgebühren, die bis zu 16 Euro jährlich sogar ohne Nachweis anerkannt werden.
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