Mittwoch, 9. Oktober 2024

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Etwas von der Steuer abzusetzen, das ist natürlich für viele Menschen erstrebenswert. Mittlerweile gibt es auch zahllose Posten, die man von der Steuer absetzen kann. Das heißt also, dass man hier entstandene Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen verrechnen kann. Somit sinken das zu versteuernde Einkommen und gleichzeitig auch die darauf zu entrichtende Steuer. Doch was genau kann man eigentlich wirklich von der Steuer absetzen?

Zunächst einmal zählt hier der tägliche Weg zur Arbeit. Dieser ist für eine Strecke, also Hin- ODER Rückfahrt absetzbar. Früher galt der komplette Weg zur Arbeit als absetzbar, später wurde dieser erst ab dem 21. Kilometer absetzbar. Aktuell laufen Verhandlungen darüber, ob dies wirklich rechtens sei. So ist zu erwarten, dass die Pendlerpauschale, unter dem Namen ist diese Regelung deutlich bekannter, wieder angehoben wird. Aktuell können hier pro zurückgelegten Kilometer 0,30 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob man mit dem eigenen Auto, in einer Fahrgemeinschaft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt.

Ferner ist auch ein Unfall, der auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit geschieht, steuerlich zu berücksichtigen. Die anfallenden Reparaturkosten können dann ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Zudem sind auch sämtliche anderen anfallenden Kosten, die für den Erhalt der Arbeit anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere die Berufsbekleidung, die für einige Berufe fest vorgeschrieben ist, aber auch Fachbücher und -zeitschriften, sowie die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie in einem direkten beruflichen Zusammenhang stehen.

Sollte man aufgrund des Wechsels des Arbeitsplatzes umziehen müssen, so sind auch die Kosten für den Umzug steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob man eine neue Arbeitsstelle aufnimmt oder aber innerhalb einer Firma versetzt wird. Auch Kosten für Bewerbungen und die Kosten für die Anreise zu Vorstellungsgesprächen können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht vom Arbeitsamt ersetzt wurden.

Ebenfalls führen Beiträge zu Versicherungen wie der Kfz-Versicherung, und Beiträge für die private Altersvorsorge in der Regel zu einer steuerlichen Entlastung. Auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie Handwerkerlöhne können von der Steuer abgesetzt werden. In letzterem Fall muss die Rechnung genau aufgeschlüsselt werden nach Lohnkosten und Materialkosten. Nur die Lohnkosten können bis zu 20 Prozent abgesetzt werden. Maximal wird hier ein jährlicher Betrag von 600 Euro gewährt.

Wichtig dabei: Die Rechnung muss mittels Überweisung oder Kartenzahlung beglichen werden. Eine quittierte Barzahlung erkennt das Finanzamt in vielen Fällen nicht an. Die Kontoführungsgebühren können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Ohne Nachweis sind hier pauschal bis zu 16 Euro im Jahr möglich.
 
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