Samstag, 5. Oktober 2024
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Den Computer von der Steuer absetzen
Etwas von der Steuer absetzen, das will wohl ein Jeder. Kein Wunder, denn die Belastung mit Steuern jeglicher Art ist in den letzten Jahren doch enorm gestiegen. Da man nun aber bei vielen Steuern, die man zahlen muss, keine Chance hat, auch nur ansatzweise etwas wieder heraus zu bekommen, sollte man doch versuchen, sich wenigstens bei der Einkommenssteuer einen kleinen Anteil zurück zu holen. Und hier hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen, mit Hilfe derer man die eigene Steuerlast senken kann.So sind beispielsweise Computer samt Zubehör von der Steuer absetzbar. Handelt es sich um einen hauptsächlich betrieblich genutzten Computer, so kann man natürlich einen höheren Anteil der Kosten von den Steuern absetzen. Dafür muss man einen Nachweis erbringen, der zum Beispiel vom Arbeitgeber ausgestellt wird, dass man den Computer benötigt, weil einiges an Arbeit auch noch zu Hause erledigt werden müsse. Stellt der Arbeitgeber diesen Nachweis nicht aus, so muss man ihn selbst erbringen.
Dafür ist es notwendig, über drei Monate eine Art Fahrtenbuch für den Computer zu führen. Darin muss angegeben werden, welche Tätigkeit am Computer durchgeführt wurde, wie viel Zeit diese in Anspruch genommen hat und ob sie beruflich oder privat begründet war. Nach diesem dreimonatigen Zeitraum schlüsselt man den privaten und beruflichen Anteil auf und setzt beide ins Verhältnis zueinander. Schon ergibt sich der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung und damit auch der Anteil der Kosten, die steuerlich absetzbar sind.
Sollte das Finanzamt den Nachweis über diese drei Monate anerkennen, kann der daraus ermittelte Anteil für das gesamte Jahr angesetzt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so geht das Finanzamt davon aus, dass der Computer zu gleichen Teilen privat und beruflich genutzt wird. Das heißt dann wiederum, dass man hier nur 50 Prozent des Kaufpreises des Computers steuerlich geltend machen kann. Diese werden dann als Werbungskosten abgesetzt.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Anschaffungskosten für den neuen Computer nicht vollständig im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden können. Ein Computer muss in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Damit sind immer nur anteilige Kosten steuerlich zu berücksichtigen - also jährlich ein Drittel der Anschaffungskosten.
Doch nicht nur der reine PC selbst ist dabei abzusetzen. Auch die Zusatzgeräte, wie Monitor, Drucker, Scanner usw. können steuerlich berücksichtigt werden. Sie werden dabei als eine Einheit betrachtet und müssen allesamt über den oben genannten Zeitraum von drei Jahre abgesetzt werden. Anders sieht es bei den Verbrauchsmaterialien wie Kopierpapier und Druckerpatronen aus - diese können vollständig im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.
Dafür ist es notwendig, über drei Monate eine Art Fahrtenbuch für den Computer zu führen. Darin muss angegeben werden, welche Tätigkeit am Computer durchgeführt wurde, wie viel Zeit diese in Anspruch genommen hat und ob sie beruflich oder privat begründet war. Nach diesem dreimonatigen Zeitraum schlüsselt man den privaten und beruflichen Anteil auf und setzt beide ins Verhältnis zueinander. Schon ergibt sich der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung und damit auch der Anteil der Kosten, die steuerlich absetzbar sind.
Sollte das Finanzamt den Nachweis über diese drei Monate anerkennen, kann der daraus ermittelte Anteil für das gesamte Jahr angesetzt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so geht das Finanzamt davon aus, dass der Computer zu gleichen Teilen privat und beruflich genutzt wird. Das heißt dann wiederum, dass man hier nur 50 Prozent des Kaufpreises des Computers steuerlich geltend machen kann. Diese werden dann als Werbungskosten abgesetzt.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Anschaffungskosten für den neuen Computer nicht vollständig im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden können. Ein Computer muss in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Damit sind immer nur anteilige Kosten steuerlich zu berücksichtigen - also jährlich ein Drittel der Anschaffungskosten.
Doch nicht nur der reine PC selbst ist dabei abzusetzen. Auch die Zusatzgeräte, wie Monitor, Drucker, Scanner usw. können steuerlich berücksichtigt werden. Sie werden dabei als eine Einheit betrachtet und müssen allesamt über den oben genannten Zeitraum von drei Jahre abgesetzt werden. Anders sieht es bei den Verbrauchsmaterialien wie Kopierpapier und Druckerpatronen aus - diese können vollständig im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.
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