Freitag, 25. April 2025

Anleihen als Gläubigerpapiere und verbriefte Rechte

Insbesondere bei Wertpapieren finden Kunden eine sehr große Auswahl vor. Diese reicht von verschiedenen Fonds über Aktien bis hin zu Rentenpapieren. Gerade bei diesen speziellen verzinslichen Wertpapieren gibt es unterschiedliche Varianten, sodass es für Anleger wichtig ist, sich im Detail mit den verschiedenen Strukturen auseinanderzusetzen. Rentenpapiere werden oftmals auch als Anleihen bezeichnet, wobei nicht alle Papiere an der Börse handelbar sind. Neben den zahlreichen Unterschieden, die es zwischen den verschiedenen Anleihetypen gibt, existieren selbstverständlich auch diverse Gemeinsamkeiten.

So handelt es sich beispielsweise bei jeder Art von Anleihe um ein sogenanntes Gläubigerpapier. In dieser Tatsache besteht auch ein großer Unterschied zwischen festverzinslichen Wertpapieren und Aktien. Bei Aktienwerten ist es nämlich so, dass es sich dabei um sogenannte Inhaberpapiere handelt. Konkret heißt das, dass sich der Aktionär als Inhaber der Aktien wirtschaftlich an einem Unternehmen beteiligt. Er tritt demnach nicht als Gläubiger auf, sondern wird Miteigentümer der jeweiligen Aktiengesellschaft. Bei Anleihen stellt sich dies komplett anders dar, denn in diesem Fall leiht der Käufer dem jeweiligen Unternehmen sein Kapital. Er ist in dem Sinne also Kreditgeber, was dazu führt, dass er die Funktion eines Gläubigers einnimmt. In der Praxis ist der Unterschied zwischen Gläubiger und Inhaber zwar meistens nicht von Bedeutung, jedoch handelt es sich rechtlich um eine ziemlich große Differenz. Als Gläubiger hat der jeweilige Käufer der Anleihe gegenüber dem Emittenten verschiedene Rechte. Dazu gehört vor allen Dingen, dass die in den Anleihebedingungen vereinbarten Zinsen wie vorgesehen gezahlt werden. Bei den meisten festverzinslichen Wertpapieren ist es so, dass für die gesamte Laufzeit der gleiche Zinssatz gilt, wobei die Zinsen beispielsweise jeweils zum Jahresende ausgezahlt werden.

Je nach Art der Anleihe gibt es aber auch andere Konstruktionen, die zum Beispiel vorsehen, dass die Zinsen vierteljährlich ausgezahlt werden. Ein weiteres wichtiges Recht, welches mit dem Besitz der Anleihe verbunden ist, ist die Rückzahlung des Kapitals. Natürlich hat der Inhaber des Wertpapiers nicht nur Anspruch darauf, dass die vereinbarten Zinsen gezahlt werden, sondern selbstverständlich möchte er bei Fälligkeit des Wertpapiers auch sein investiertes Kapital zurückerhalten. Die zwei genannten Rechte sind definitiv die Haupteigenschaften, durch die sich praktisch jede Anleihe auszeichnen kann. Je nach Art und Variante kann es noch weitere Rechte geben, beispielsweise bei einer Optionsanleihe. Hier erhält der Anleger zum Beispiel das zusätzliche Recht, sich während der Laufzeit für den Bezug von Aktien zu entscheiden. Ähnlich sieht es bei der Wandelanleihe aus, da auch dieses Wertpapier mit einem zusätzlichen Recht ausgestattet ist. Wer sich also im Detail mit den Rechten von Anleihen auseinandersetzt, der sollte darauf achten, dass es durchaus zwischen den verschiedenen Anleihetypen Abweichungen geben kann, die das Gläubigerrecht betreffen.
 
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