Freitag, 25. April 2025
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Mit der Arbeitnehmersparzulage finanzielle Förderungen nutzen
Das Sparen hat in der heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Viele Bürger sparen nicht nur auf ein bestimmtes Ziel hin, um sich zum Beispiel etwas kaufen zu können, sondern immer wichtiger wird auch das regelmäßige Sparen für die spätere private Altersvorsorge. Auch der Staat lässt die Sparer hierzulande nicht alleine, sondern gibt verschiedene Anreize zum Sparen. Dabei handelt es sich um diverse Zulagen, Subventionen und Förderungen, die Sparer erhalten können. Die wohl derzeit bekannteste Förderung ist die Riester-Rente, im Zuge derer die Verbraucher eine Grundzulage und eventuell auch noch eine Kinderzulage erhalten.Eine weitere Förderung ist speziell auf den Bereich der Förderung des privaten Wohneigentums ausgerichtet, nämlich die Wohnungsbauprämie. Viele Förderungen haben dabei gemeinsam, dass vor allen Dingen die Personen mit geringeren und mittleren Einkommen unterstützt werden sollen. Das trifft auch auf eine weitere Förderung zu, die unter der Bezeichnung Arbeitnehmersparzulage bekannt ist. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Zulage, die unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gewährt wird und eng in Verbindung mit den vermögenswirksamen Leistungen steht. Daher wird die Arbeitnehmersparzulage auch prinzipiell nur unter der ersten Voraussetzung gezahlt, dass der Sparer sich für einen Vertrag mit VL-Leistungen entscheidet.
Ob der Sparer selbst oder (zumindest zum Teil) der Arbeitgeber diese vermögenswirksamen Leistungen zahlt, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Eine weitere Voraussetzung, die zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage erfüllt sein muss, besteht in der Wahl des passenden Sparvertrages. Es werden nämlich nicht prinzipiell Einzahlungen in jede Art von Sparvertrag gefördert, sondern es muss sich um bestimmte Spar- bzw. Anlageformen handeln. Dazu gehören in erster Linie Bausparverträge, Banksparpläne und Fondssparpläne. Wer die vermögenswirksamen Leistungen in einen dieser Sparpläne einfließen lässt, kann oft mit der Arbeitnehmersparzulage rechnen. Es muss allerdings noch eine weitere Voraussetzung erfüllt werden, die mit dem Einkommen zu tun hat. Und zwar wird die Zulage nur dann gezahlt, falls der Sparer nicht mehr als 20.000 Euro als zu versteuerndes Einkommen ausweist.
Für Verheiratete gilt die Grenze von 40.000 Euro. Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ist, hängt von der Art des gewählten Vertrages ab. Wer sich für einen Fondssparplan oder einen anderen Sparplan entscheidet, der ebenfalls etwas mit dem Kauf von Wertpapieren zu tun hat, der erhält eine Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Allerdings basieren diese 20 Prozent auf Einzahlungen von maximal 400 Euro im Jahr, die in Form von vermögenswirksamen Leistungen vorhanden sind. Wer sich hingegen für einen Bausparvertrag entscheidet, erhält auf maximal 470 Euro im Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent. In der Summe können Verbraucher also jährlich eine Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro und/oder 42,30 Euro erhalten.
Ob der Sparer selbst oder (zumindest zum Teil) der Arbeitgeber diese vermögenswirksamen Leistungen zahlt, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Eine weitere Voraussetzung, die zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage erfüllt sein muss, besteht in der Wahl des passenden Sparvertrages. Es werden nämlich nicht prinzipiell Einzahlungen in jede Art von Sparvertrag gefördert, sondern es muss sich um bestimmte Spar- bzw. Anlageformen handeln. Dazu gehören in erster Linie Bausparverträge, Banksparpläne und Fondssparpläne. Wer die vermögenswirksamen Leistungen in einen dieser Sparpläne einfließen lässt, kann oft mit der Arbeitnehmersparzulage rechnen. Es muss allerdings noch eine weitere Voraussetzung erfüllt werden, die mit dem Einkommen zu tun hat. Und zwar wird die Zulage nur dann gezahlt, falls der Sparer nicht mehr als 20.000 Euro als zu versteuerndes Einkommen ausweist.
Für Verheiratete gilt die Grenze von 40.000 Euro. Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ist, hängt von der Art des gewählten Vertrages ab. Wer sich für einen Fondssparplan oder einen anderen Sparplan entscheidet, der ebenfalls etwas mit dem Kauf von Wertpapieren zu tun hat, der erhält eine Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Allerdings basieren diese 20 Prozent auf Einzahlungen von maximal 400 Euro im Jahr, die in Form von vermögenswirksamen Leistungen vorhanden sind. Wer sich hingegen für einen Bausparvertrag entscheidet, erhält auf maximal 470 Euro im Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent. In der Summe können Verbraucher also jährlich eine Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro und/oder 42,30 Euro erhalten.
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