Freitag, 25. April 2025

Die Eigenheimrente als Altersvorsorge nutzen

Der Staat fördert in Deutschland viele Dinge, unter anderem auch die Anschaffung von privatem Wohneigentum. Nachdem die Eigenheimzulage vor einigen Jahren abgeschafft wurde, besteht die Förderung in der Hauptsache aus der Wohnungsbauprämie und aus der sogenannten Eigenheimrente, die auch unter der Bezeichnung Wohnriester bekannt geworden ist. Gefördert wird hier selbstgenutztes Wohneigentum, während es für gewerblich genutzte Immobilien keine Förderung dieser Art gibt.

Im Wesentlichen soll durch diese Förderung ein Anreiz für die Bürger geschaffen werden, durch Immobilienerwerb etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Es gibt verschiedene Objekte und „Anschaffungen“, die im Zuge der Eigenheimrente gefördert werden können. Dazu gehört in erster Linie eine Wohnung im eigenen Haus, die sich auch im Mehrfamilienhaus befinden kann. Darüber hinaus werden auch eine Eigentumswohnung, ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht und natürlich Einfamilienhäuser und Reihenhäuser gefördert. Die Förderung in Form der Eigenheimrente besteht im Prinzip aus zwei Bestandteilen. Zunächst einmal kann der Verbraucher, der bereits einen Riester-Vertrag nutzt, diesen unschädlich auflösen und zum Kauf oder zum Bau einer Wohnung bzw. eines selbstgenutzten Hauses verwenden.

Es gibt dabei keine Pflicht, das aus dem Riester-Vertrag entnommene Kapital wieder in den Vertrag zurückzuzahlen. Allerdings ist zu beachten, dass die Kapitalentnahme auch zeitlich in einem engen Zusammenhang zum Erwerb der Immobilie stehen muss. Es ist also nicht möglich, den Vertrag heute aufzulösen und dann vielleicht einmal in drei Jahren ein Haus zu erwerben. Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird hingegen so definiert, dass die Anschaffung zwischen ein und zwölf Monate nach der Auszahlung des Sparguthabens erfolgt. Der zweite Baustein der Förderung besteht darin, dass auch Aufwendungen, die zur Tilgung eines Immobilienkredites dienen, genauso gefördert werden, wie es bei einem „normalen“ Riester-Sparvertrag der Fall ist. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Immobilienkredit für eine Immobilie verwendet wurde, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft bzw. erbaut worden ist.

Was die begünstigten Kreditverträge betrifft, so gibt es im Wesentlichen drei Formen, die in der Praxis genutzt werden. Und zwar sind das der reine Kreditvertrag, ein Vorfinanzierungsdarlehen oder auch ein Vertrag, in dem Sparen und Kredit kombiniert werden, wie es vor allem bei einem Bausparvertrag der Fall ist. Darüber hinaus gibt es im Zuge des Wohnriesters auch noch einen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus. Diesen Bonus erhalten Zulagenberechtigte, die noch keine 25 Jahre alt sind (am Beginn des jeweiligen Kalenderjahres). Der Bonus beinhaltet, dass die Grundzulage der Riester-Förderung (maximal 154 Euro) einmalig um 200 Euro erhöht wird, also im besten Fall 354 Euro beträgt.
 
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