Freitag, 25. April 2025

Abführung von Quellensteuer in der Schweiz vorteilhafter?

Geldanlagen können deutsche Anleger natürlich nicht nur im Inland tätigen, sondern grundsätzlich ist es auch möglich, im Ausland Kapital anzulegen. Zwar bringen viele Verbraucher eine Geldanlage im Ausland öfter mit einer möglichen Steuerhinterziehung in Verbindung, jedoch ist nicht die Anlage im Ausland als solche strafbar, sondern nur die Tatsache, dass manche Bürger die Erträge nicht versteuern möchten. Mögliche Steuervorteile sind durchaus ein Grund, sich für eine Geldanlage im Ausland zu entscheiden, zum Beispiel in Österreich oder in der Schweiz.

Grundsätzlich sollte sich der Anleger allerdings gut im Steuerrecht auskennen, da es verschiedene Dinge zu beachten gibt. Mitunter kann auch der Steuerberater eine sinnvolle Hilfe sein. Vor allem für solche Anleger, die ihren Sparer-Pauschbetrag in Deutschland ausgeschöpft haben, kann eine Geldanlage im Ausland mit Vorteilen verbunden sein. Hierzulande ist es so, dass Erträge aus Kapitalvermögen im Rahmen der Abgeltungssteuer zu versteuern sind. Der sofortige Steuerabzug, der durch die jeweilige Bank vorgenommen würde, lässt sich dadurch vermeiden, dass der Anleger seiner Bank einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt.

Ist dies nicht der Fall, sind die Banken dazu verpflichtet, den steuerpflichtigen Teil des Ertrages an das Finanzamt abzuführen. Denn grundsätzlich handelt es sich bei der Abgeltungssteuer um eine sogenannte Quellensteuer. Der Begriff Quellensteuer besagt, dass die Steuer von der Stelle aus abgeführt werden muss, an der die Erträge entstanden sind, also bildlich gesprochen an der Quelle. Wer sich nun als Anleger für eine Kapitalanlage im Ausland entscheidet, wie zum Beispiel in der Schweiz, der muss die erzielten Erträge auf jeden Fall im Zuge seiner Steuererklärung angeben. Wie hoch in solchen Fällen die Steuer ist und in welchem Land die Besteuerung tatsächlich erfolgt, ist oftmals im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Ein solches Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland mit vielen Ländern geschlossen, unter anderem auch mit der Schweiz. In diesem Abkommen ist genau geregelt, in welchem der beteiligten Länder die Besteuerung der Erträge erfolgen wird. Grundsätzlich hat das Steuerabkommen den wesentlichen Sinn und Zweck, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Wenn sich also ein deutscher Anleger für eine Geldanlage in der Schweiz entscheidet, soll durch das Abkommen verhindert werden, dass die Erträge in der Schweiz und dann nochmals in Deutschland versteuert werden müssen.
 
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