Freitag, 25. April 2025

Verbriefte Individualvereinbarungen in der Versicherungspolice

Auch wenn es viele unterschiedliche Versicherungen gibt, die Verbraucher hierzulande abschließen können, gibt es vor allem im Hinblick auf die Vertragsgestaltung auch viele Gemeinsamkeiten. In den meisten Fällen führt der Kunde aber zunächst einen Versicherungsvergleich durch, bevor er sich für ein Angebot, und damit auch für einen bestimmten Vertrag entscheidet. Welche Vertragsinhalte die einzelne Versicherung im Detail hat, hängt in größerem Umfang davon ab, welche Leistungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart wurden.

Viele Versicherungsleistungen sind natürlich standardisiert und im Vertrag daher automatisch enthalten. Es gibt aber durchaus auch - je nach Versicherungsart - einige Leistungen, die zusätzlich mit in den Vertrag aufgenommen werden können. Als eine Art Vertragsbestätigung und vor allem als Nachweis, dass ein bestimmter Versicherungsschutz vorhanden ist, gilt auch heute noch der Versicherungsschein, ebenso als Versicherungspolice bezeichnet. Die Versicherungspolice wird vom Versicherer nach dem Abschluss des Vertrages ausgestellt und dem Versicherten postalisch zugestellt. Es handelt sich dabei um ein sehr wichtiges Dokument, welches als Nachweis des Versicherungsschutzes dient.

In der Versicherungspolice sind die wichtigsten Vertragsinhalte dokumentiert. Dazu gehört zum Beispiel der Versicherungsgegenstand (was ist versichert?), die versicherte Person, eventuelle Begünstigte und natürlich die Art der Versicherung. Auch die verschiedenen Leistungen, wie zum Beispiel Deckungssumme oder versicherte Schadensfälle, sind im Versicherungsschein aufgeführt. Neben den vielen standardisierten Inhalten kann die Versicherungspolice darüber hinaus auch noch die sogenannten Individualvereinbarungen enthalten. Wie schon der Name zu erkennen gibt, handelt es sich dabei um individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherten und dem Versicherer getroffen wurden.

Dabei kann es sich je nach Versicherungsart um ganz unterschiedliche Inhalte handeln. Meistens beziehen sich die Individualvereinbarungen auf spezielle Leistungen, die im Standardschutz der jeweiligen Versicherung ansonsten nicht enthalten sind. Einige Versicherer sprechen auch von den optionalen Versicherungsleistungen. Im Zuge der Hausratversicherung kann das zum Beispiel der Einschluss einer Glasbruchversicherung sein. Auch die Erhöhung der Versicherungssumme für Wertsachen kann im Zuge der Hausratversicherung zu den individuellen Vereinbarungen zählen. Grundsätzlich gibt es eine ganze Reihe von Beispielen, um was es sich bei den Individualvereinbarungen handeln kann. Wichtig ist für den Versicherten, dass diese getroffenen Vereinbarungen auch schriftlich fixiert werden. Und zwar sollten die Vereinbarungen nicht nur im Antrag genannt werden, sondern eben auch in der Versicherungspolice.
 
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