Freitag, 25. April 2025

Liquidität durch Factoring steigern und Forderungsausfälle verhindern

Das Factoring ist für viele Unternehmen seit Jahren eine wichtige Möglichkeit, um Liquidität zu erhalten und dauerhaft Forderungsausfälle zu verhindern. Factoring ist die Fachbezeichnung für den Ankauf bzw. den Verkauf von Forderungen. Doch wie genau funktioniert das Factoring eigentlich, wer kann davon profitieren und worauf sollte geachtet werden. Grundsätzlich sind am Factoring immer zwei Partien beteiligt. Und zwar betrifft das Factoring zum einen den sogenannten Factoringnehmer und zum anderen den Factoringgeber.

Der Factoringgeber ist in diesem Fall die Person bzw. das Unternehmen, welches die Forderung ankauft. Demzufolge ist der Factoringnehmer die Person, die als Verkäufer der Forderung auftritt. Im gewerblichen Bereich sind es meistens Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern, die noch offen sind und verkauft werden. Auch im privaten Bereich gibt es mittlerweile das Factoring, wobei es hier meistens Forderungen aus Lebensversicherungen sind, die verkauft werden. Im gewerblichen Bereich ist es so, dass der Verkäufer der Forderung den Verkauf deshalb vornimmt, weil er Liquidität benötigt.

Da die Forderung meistens aktuell noch nicht einbringlich ist, besorgt sich der Factoringnehmer diese Liquidität dadurch, dass er die Forderung an den Factoringgeber verkauft und dafür einen bestimmten Betrag erhält. Der wesentliche Vorteil besteht für den Factoringnehmer also darin, dass er sofort den Gegenwert (meistens mit einem Abschlag) der Forderung erhält und auch das Risiko los ist, dass die Forderung eventuell uneinbringlich wird. Der weitere Vorteil besteht zudem darin, dass der Verkäufer der Forderung sich nicht weiter mit eventuellen Zahlungserinnerungen, mit Mahnschreiben oder dem Inkasso beschäftigen muss. Der Hauptnachteil besteht für den Factoringnehmer darin, dass er nicht den vollen Gegenwert der Forderung erhält, sondern es einen Abschlag zu beachten gibt. Dieser Abschlag ist gleichzeitig der Hauptvorteil, den der Factoringgeber durch den Ankauf der Forderung nutzen kann.

Wird zum Beispiel eine Forderung im Gegenwert von 5.000 Euro angekauft, dann zahlt der Factoringgeber beispielsweise einen Betrag von 4.500 Euro an den Factoringnehmer. Die „einbehaltenen“ 500 Euro sollten dann nach Abzug der Bearbeitungskosten etc. zu einem Ertrag führen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Forderung auch einbringlich ist. Ist das nämlich nicht der Fall, bleibt der Factoringgeber sozusagen auf der offenen Forderung sitzen, und hätte in diesem Beispiel einen Verlust von 4.500 Euro erzielt. Das Risiko der Uneinbringlichkeit ist daher auch der größte Nachteil, den der Ankäufer der Forderung beachten muss.
 
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