Freitag, 26. April 2024

Kreditverkäufe und deren Schutz durch das Risikobegrenzungsgesetz

Im Finanzbereich werden viele Dinge durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Das betrifft insbesondere auch Kredite und in Zusammenhang mit einer Finanzierung entstehende Forderungen sowie deren Besicherung. Ein Gesetz aus diesem Bereich ist auch das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, welches demnach im gesamten Bundesgebiet einheitlich gültig ist. Das Gesetz regelt auf der einen Seite die Gestaltung im Bereich der Kredite und im Bereich der Sicherungsverträge.

Auf der anderen Seite werden durch das Gesetz auch bestimmte Punkte im Bereich der Abtretung von Forderungen geregelt. Darüber hinaus müssen auf der Grundlage dieses Gesetzes auch bestimmte Beteiligungen an Unternehmen offengelegt werden. Der Hintergrund des Risikobegrenzungsgesetzes ist im Prinzip eine Diskussion in der Politik, die ab dem Jahre 2007 begonnen hatte. Bei dieser Diskussion ging es vor allem darum, ob die Banken gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen, dass sie vorhandene Kredite an einen anderen Gläubiger verkaufen wollen. Konkret wurde darüber diskutiert, ob die Banken dem Kunden schon vor dem eigentlichen Verkauf der Forderung anzeigen müssen, dass ein solcher Verkauf geplant ist.

Zudem wurde diskutiert, ob Banken ihren Kunden grundsätzlich die Möglichkeit anbieten müssen, sich für einen Kredit entscheiden zu können, der kein Verkaufsrecht beinhaltet. Auch ein mögliches Sonderkündigungsrecht des Kunden wurde diskutiert, welches dann wirksam werden könnte, falls die Bank den Kredit verkaufen möchte. Letztendlich wurde schließlich im Jahre 2008 als Folge dieser Diskussion das Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet und eingeführt. Im Ergebnis biete das Gesetz den Kreditnehmern nun einen besseren Schutz, was den möglichen Verkauf ihrer Verbindlichkeit durch die Banken angeht. Zudem soll der Kunde auch eine höhere Transparenz erhalten, was mögliche Kreditverkäufe der Banken betrifft. Dadurch soll letztendlich auch ein verbesserter Schutz im Bereich der Zahlungsrückstände erreicht werden.

Im Gesetz wird zum Beispiel geregelt, dass es zukünftig eine vertragliche Informationspflicht geben muss, was die Abtretbarkeit einer Kreditforderung betrifft. Der Darlehensgeber ist nämlich nun verpflichtet, den Darlehensnehmer im Bereich der Immobilienkredite bereits bei Abschluss des Vertrages darüber zu informieren, falls eine Abtretung der Kreditforderung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden möglich sein sollte. Dies beinhaltet also, dass der Vertrag ohne Zustimmung des Kreditnehmers auf Dritte übertragen werden kann. Durch das Risikobegrenzungsgesetz wird also ein erhöhter Schutz bei Kreditverkäufen erreicht, der vor allem auf der erhöhten Transparenz für den Kunden basiert.
 
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